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Blog - Aktuelle Neuigkeiten
Deutschkurse zur beruflichen Integration kein zu versteuernder Arbeitslohn (Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com)

Brandenburg unterstützt Kommunen bei Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte

15. August 2025/0 Kommentare

Das Land Brandenburg stellt in den Jahren 2026 bis 2028 den Landkreisen und kreis-freien Städten eine jährliche Förderung in Höhe von bis zu 9 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfond Plus (ESF+) zur Verfügung. Damit soll sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte unterstützt werden. Mit den Fördermitteln sollen Verwaltungen und Initiativen vor Ort, insbesondere im ländlichen Raum, gestärkt werden, um Diskriminierung ab-zubauen, Teilhabe zu verbessern und Brandenburg als attraktiven Lebens- und Arbeitsstandort zu sichern. Zusätzlich werden Deutschkurse für Geflüchtete gefördert, um ihnen das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern.

Ziel: Schnellstmögliche Arbeitsmarktintegration

Wirtschafts- und Arbeitsminister Daniel Keller betonte: „Es bleibt das erklärte Ziel der Landesregierung, Asylbewerber und Geflüchtete mit Bleibeperspektive schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist nicht nur integrationspolitisch sinnvoll, sondern auch mit Blick auf unseren Bedarf an Arbeitskräften zwingend notwendig. Entsprechend stärken wir mit dem Förderprogramm die kommunale Integrationsarbeit. Zugleich schaffen wir bessere Voraussetzung für eine schnelle Arbeitsmarktintegration. So fördern wir Angebote, um Unternehmen und deren Beschäftigte in die Lage zu versetzen, Menschen mit Migrationsgeschichte erfolgreich im Betrieb einzugliedern. Ebenso fördern wir Maßnahmen, die sich direkt an die Menschen richten, um ihre Beschäftigungschancen und die soziale Teilhabe zu verbessern.“

Minister Keller ergänzte: „Für eine dauerhaft erfolgreiche Arbeitsaufnahme bleibt die Sprache ein wesentlicher Schlüssel. Deshalb finanzieren wir über die Richtlinie auch Deutschkurse für jene Geflüchtete, die keine Möglichkeit zur Teilnahme an den Integrationskursen des Bundes haben, damit auch sie besser arbeiten, lernen und kommunizieren zu können.“

Passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln

René Wilke, Minister des Innern und für Kommunales, erklärte: „Mit der Landtagswahl ist der Verantwortungsbereich des Ministeriums um eine bedeutsame Aufgabe gewachsen: die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Die ESF+-Richtlinie eröffnet vielfältige Chancen, wie Landkreise und kreisfreie Städte passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln und nachhaltig verankern können – flexibel, bedarfsorientiert und vorausschauend planbar. So wird zugleich die zentrale Rolle der Kommunen als tragende Säulen einer erfolgreichen Integrationsarbeit weiter gestärkt. Deswegen möchte ich die kommunale Familie ermuntern, diese Gelegenheit zu nutzen und Anträge noch im September einzureichen. Gleichzeitig möchte ich mich bei allen Beteiligten für Ihren Ein-satz diesbezüglich bedanken, nicht nur bei den Beschäftigten des MIK und MWAEK, sondern auch für die konstruktive Beratung der Investitionsbank des Landes Brandenburg und der Wirtschafts-förderung Land Brandenburg GmbH – WFBB.“

Bei der Förderung handelt es sich um ein flexibles Instrument, das mehrere bereits bekannte Fördertatbestände zusammenführt. So ist zum Beispiel eine Folgefinanzierung von Integrationsangeboten, die über das Integrationsbudget in den Jahren 2023 und 2024 finanziert wurden, denkbar. Auch die inhaltliche Fortentwicklung des Modellprojekts „Spurwechsel“ ist im Rahmen der Förderung möglich.

Hintergrund

Insgesamt steht für den Förderzeitraum landesweit eine Gesamtsumme aus dem ESF+ in Höhe von insgesamt 27 Millionen Euro zur Verfügung. Damit handelt es sich bei dieser Richtlinie um eines der größten ESF+-Programme in Brandenburg in der aktuellen EU-Förderperiode 2021-2027 und verfügt über das zweitgrößte Finanzvolumen.

 

Weitere Informationen
Förderprogramm „Sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte“ auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg

 

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