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Förderung MASGZ

Förderprogramme für Integration (Foto: dpa/Julian Stratenschulte)
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Förderprogramme des Ministeriums Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) verfügbaren Förderprogramme für Integration.

Integration kann nur als wechselseitiger Prozess gelingen. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus, ebenso aber auch die Bereitschaft der Zugewanderten, die Regeln des Aufnahmelands zu respektieren und sich um die eigene Integration zu bemühen.

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales fördert daher Projekte, die auf lokaler Ebene die Umsetzung einer Willkommenskultur verstärken, Asylbewerbern wesentliche Informationen über das Leben in Deutschland vermitteln oder gezielt die Integration von geflüchteten Frauen und Mädchen unterstützen.

 

Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme- und Integrationsbedingungen für geflüchtete Menschen (insbesondere zur Unterstützung der sozialen Arbeit)

Das MGS gewährt nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) Zuwendungen an freie und gemeinnützige Träger für Maßnahmen in einem der folgenenden drei Maßnahmenbereiche:

  • zielgruppensorientierte Fortbildungen und Praxisbegleitungen für die fach- und zielgruppenspezifische soziale Arbeit mit vulnerablen Gruppen
  • Aus- und Fortbildung sowie Praxisbegleitung für muttersprachliche Sprach- und Kulturmittelnde
  • muttersprachliche psychosoziale Beratung zur Prävention psychischer Erkrankungen

Weitere Informationen:
Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

 

Zuwendungen des Landes Brandenburg zur Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen

Bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg können Zuwendungen an lokale Initiativen zum Aufbau einer Willkommenskultur beantragt werden. Förderfähig sind zum Beispiel Projekte und Einzelmaßnahmen mit folgenden Zielen:

  • Initiierung oder Aufbau einer lokalen Willkommensstruktur für Flüchtlinge
  • Willkommensaktivitäten und Freizeitangebote
  • Hilfe für Flüchtlinge beim Ankommen in einer Kommune, Erstorientierung
  • Willkommensveranstaltungen
  • Patenschaften, Behördenbegleitung
  • Organisation von niedrigschwelligen Beratungs- und Betreuungsangeboten
  • niedrigschwellige Angebote für Deutschunterricht, Nachhilfe und Hausaufgabenhilfe

Gefördert werden freie gemeinnützige Träger, kommunale Träger und juristische Personen des privaten Rechts, um ehrenamtliche, lokal wirksame Willkommensinitiativen zu unterstützen.

Weitere Informationen:
Hinweise zur Antragstellung für Zuwendungen zur Unterstützung ehrenamtlicher Willkommensinitiativen

 

Zuwendungen des Landes Brandenburg für spezifische Angebote der Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

Bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg gemeinsam mit der Landesgleichstellungbeauftragten können Zuwendungen für spezifische Angebote der Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund beantragt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • geschlechtsspezifische Beratungs- und Betreuungsangebote
  • spezielle Angebote zur Bildung und zur psychosozialen Betreuung
  • spezifische Angebote im Bereich des Sports
  • Unterstützungsangebote bei Fällen häuslicher Gewalt bzw. Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften
  • Workshops und Schulungen zum Themenbereich Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

Gefördert werden Projekte und Einzelmaßnahmen freier gemeinnütziger Träger.

Weitere Informationen:
Hinweise zur Antragstellung für Zuwendungen für spezifische Angebote der Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

Abgeschlossene Förderprogramme

Aufruf des MASGZ zur Einreichung von Konzepten für die Förderung eines praxisbegleitenden Fachzentrums „Soziale Arbeit im Feld Zuwanderung und Integration“

Aufbauend auf den Erfahrungen der mehrjährig landesgeförderten Projekte im Migrationsbereich „Fachberatungsdienst Zuwanderung, Integration, Toleranz (FaZIT)“ und „Mobile Heimberatung“ sollen der landesweite fachliche Austausch, Fortbildungen zu migrationsspezifischen Themen und Angebote zur sozialarbeiterischen Praxisbegleitung durch ein solches Fachzentrum (weiter-)entwickelt, organisiert, koordiniert und vernetzt werden.

Dazu ist es erforderlich, dass das Projekt sowohl regional präsent ist als auch einen landesweiten Fach- und Erfahrungsaustausch herstellt sowie die Erfahrungen aus dem Projekt in den landesweiten Diskurs zur Weiterentwicklung der sozialen Arbeit mit Zugewanderten einbringt.

Aus Sicht des Landes sollten folgende Themen Schwerpunkte von Fortbildung, Beratung und Fachaustausch sein:

  • soziale Arbeit unter den Bedingungen der vorläufigen Unterbringung (Konflikt- und Gewaltprävention, Bedarfe besonderer Personengruppen, Partizipation)
  • aktuelle Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Geflüchtete und für die soziale Arbeit mit ihnen (Aufenthalts- und Asylrecht, Landesaufnahmerecht, EU-Aufnahmerichtlinie, Sozialleistungsrecht, …)
  • interkulturelle Kompetenzen und Kommunikation (Kulturelle Diversität und Reflektion)
  • aktuelle Entwicklungen von Anforderungen, Methoden und Standards der sozialarbeiterischen Unterstützung für Geflüchtete
  • Zielgruppenspezifische Herausforderungen (bspw. ethnische und kulturelle Besonderheiten und ihre Auswirkungen, Rückkehrberatung, Rechtskreiswechsel AsylbLG – SGBII/XII, SGB VIII- AsylbLG/SGB II/XII, vulnerable Gruppen)
  • Migrantinnen und Migranten in der Fachberatung/Öffnung der Regelangebote wie bspw. Verbraucherschutz, Schuldnerberatung, Gewalt- und Opferschutz, Ehe- und Familienberatung

Weitere Informationen:
Aufruf zur Konzepteinreichung

 

Förderprogramm „Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerber“

Erstorientierungskurse richteten sich in erster Linie an Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive, die nicht aus sicheren Herkunftsländern stammen. Für diese Gruppe gibt es bislang noch kein bundesweit einheitliches Orientierungsangebot. In Brandenburg werden vier gemeinnützige oder kommunale Vereine bzw. Volkshochschulen gesucht, die Erstorientierungskurse in Brandenburg anbieten.

Weitere Informationen:
Hinweise zur Antragstellung für das Förderprogramm „Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerber“

 

 

Lesen Sie auch:

Fördermöglichkeiten durch das „Bündnis für Brandenburg“

Alle Fördermöglichkeiten

Förderung durch das "Bündnis für Brandenburg"

Förderung durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS)

Förderung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

 
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