Fördermittel für Integrationsprojekte vom "Bündnis für Brandenburg" (Foto: StartupStockPhotos/pixabay.com)
Foto: StartupStockPhotos/pixabay.com

Förderung durch das Bündnis für Brandenburg

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über verfügbare Fördermittel für Projekte beim “Bündnis für Brandenburg”.

Die Integration von Zugewanderten ist eine der wichtigen Aufgaben, die das Land Brandenburg derzeit zu erfüllen hat. Das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen gelingt am besten, wenn Einheimische und Zugewanderte sich gegenseitig respektieren und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Arten und Zwecksetzung der Förderung

Zu diesem Zweck fördert das “Bündnis für Brandenburg” im Auftrag Landesregierung Projekte und Maßnahmen, die die Offenheit, Akzeptanz und Hilfsbereitschaft der brandenburgischen Bevölkerung erhalten, gesellschaftliche Akteure in ihrem Engagement unterstützen und den solidarischen Zusammenhalt stärken sowie einen Beitrag dazu leisten, die Integration geflüchteter Menschen zu unterstützen und deren politische und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Die Fördermöglichkeiten durch das “Bündnis für Brandenburg” sind die Zuschüsse für soziale Einrichtungen bzw. Träger der Integrationsarbeit (gemeinnützige Vereine und sonstige juristische Personen des privaten sowie des öffentlichen Rechts).

Förderungen nach Art der Fördermöglichkeit

Im Rahmen der Zuschüsse für soziale Einrichtungen bzw. Träger der Integrationsarbeit werden gefördert:

Überregionale Modellprojekte, die

  • Zugänge zum Arbeitsmarkt verbessern,
  • politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe ermöglichen,
  • perspektivisch eine eigenständige Existenzsicherung eröffnen,
  • das Zusammenleben erleichtern und den gesellschaftlichen Zusammenhang stärken,
  • demokratische Prozesse stärken.

Regionale Integrationsprojekte, die

  • Zugänge zum Arbeitsmarkt verbessern,
  • politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe ermöglichen,
  • Kultursensibilität und interkulturelle Kompetenz fördern,
  • der interkulturellen Öffnung von Organisationen dienen,
  • integrationsförderliche Begegnungs- und Freizeitangebote betreffen,
  • Offenheit erzeugen, Toleranz bestärken und Ausgrenzung verhindern,
  • demokratische Prozesse stärken.

Auch die Förderung von Fach- bzw. Themenkonferenzen und Workshops zu zentralen Fragen der Integration sowie Informationsmaterialien und Bildungsgelegenheiten sind denkbar.

Ferner sind unter bestimmten Bedingungen Kofinanzierungen für Projekte, die überwiegend aus Bundesmitteln gefördert werden, möglich. Details dazu können den Fördergrundsätzen entnommen werden.

Förderung von Integrationsprojekten

Anträge und Bedingungen für Fördermittel der Förderjahre 2023 und 2024 können Sie hier herunterladen. Bei allen Förderungen, die sich auf ein bestimmtes Jahr beziehen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel vom Geförderten auch im jeweiligen Jahr eingesetzt werden. Anträge sollten daher stets so zeitig wie möglich gestellt werden. Das “Bündnis für Brandenburg” fördert keine überjährigen Projekte.

 

 

 

Hintergrundwissen

Links zu Gesetzen, Bestimmungen und Vorschriften rund um die Förderung