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Neue Ausstellung zur Arbeitsmarktintegration von Migranten

„Integration durch Qualifizierung (IQ)“ heißt das bundesweite Förderprogramm, mit dem seit über acht Jahren auch in Brandenburg Migrantinnen und Migranten bei der Integration in Arbeit unterstützt werden. Arbeitsabläufe und -ergebnisse sowie gute Beispiele aus der Praxis wurden jetzt erstmals in einer Ausstellung zusammengefasst.

Arbeitsministerin Karawanskij eröffnet Ausstellung zur Arbeitsmarktintegration von Migranten

Arbeitsministerin Susanna Karawanskij eröffnet die Ausstellung “IQ Good Practice” am kommenden Mittwoch, dem 7. August um 10 Uhr im Arbeitsministerium (Foyer, Haus S) in der Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 in Potsdam. Die Ausstellung wird bis zum 4. September gezeigt.

Mit der „IQ Good Practice“-Ausstellung sollen gute Ansätze aus der Projektarbeit sichtbar gemacht werden. Sie umfasst 39 Roll-Ups, auf denen innovative, nachhaltige sowie transferfähige Ansätze von Teilprojekten des IQ-Förderprogramms dargestellt werden. Dabei geht es insbesondere darum, dass erprobte Ansätze wie z.B. Instrumente, Konzepte, Maßnahmen und Formate weiter genutzt, verbreitet und nachhaltig verankert werden. So richtet sich die Ausstellung vor allem an Arbeitsmarkt-Akteure wie z.B. Arbeitsverwaltungen, öffentliche Verwaltungen, Bildungsträger, Unternehmen und Betriebe.

Hintergrund

Das IQ Netzwerk Brandenburg wurde 2011 gegründet und ist im Arbeitsministerium angesiedelt. Das Programm wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Ziel des Netzwerkes ist es, die Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Migrantinnen und Migranten im Land Brandenburg zu verbessern. Zu den Schwerpunkten gehören unter anderem die Beratung zu Fragen der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, Qualifizierungsmaßnahmen für Personen mit ausländischen Abschlüssen und Kompetenzfeststellung.

 

Geflüchtete Frauen übergeben Resolution (Foto: Monkey Business – stock.adobe.com)

Geflüchtete Frauen übergeben Resolution an Landtagspräsidentin Stark

Geflüchtete Frauen werden am Dienstag, dem 4. Dezember, eine Resolution an Landtagspräsidentin Britta Stark überreichen. Sie werden von Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, und Monika von der Lippe, Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern, unterstützt. Die Resolution ist ein Ergebnis der ersten Konferenz geflüchteter Frauen, die am vergangenen Samstag stattfand.

Ein Drittel der Geflüchteten in Brandenburg weiblich

Die Konferenz „Unsere Stimme zählt! Geflüchtete Frauen aus Brandenburg treffen sich“ fand am 1. Dezember in der Staatskanzlei statt. An ihr nahmen über 200 geflüchtete Frauen unterschiedlicher Nationalität aus dem ganzen Land Brandenburg teil. Sie haben diskutiert, zugehört, mit Expertinnen debattiert und intensiv beraten. Gemeinsam verabschiedeten sie eine Resolution.

Von allen Geflüchteten in Brandenburg ist ungefähr ein Drittel weiblich. Frauen sind in ihren Familien und in ihrem Umfeld oft die Zentren der Integration.

Eigenes Engagement für Integration unverzichtbar

In der Resolution heißt es u.a.: „Wir möchten, dass unsere Stimme von allen Integrationsakteuren gehört wird, damit wir gemeinsam für das Gelingen der Integration hier im Land Brandenburg unseren Beitrag leisten können. Wir sind dankbar dafür, dass wir hier in Deutschland und in Brandenburg sicher sind und gut aufgenommen wurden. Wir sind froh, dass es viele Integrationsangebote gibt. Damit wir als Frauen noch besser teilhaben können, sind wir auf politische Unterstützung angewiesen. […] Niemand von uns darf diskriminiert werden – weder aufgrund der Hautfarbe noch aufgrund ihrer Religion. Auch eine Frau mit Kopftuch muss in dieser Gesellschaft die gleichen Teilhabechancen haben wie alle anderen auch. […] Wir selbst sind der Schlüssel zur Integration und Partizipation. Wir sind hierhergekommen, um Schutz zu erhalten und sind froh, in Deutschland leben zu können. Unser eigenes Engagement für Integration ist unverzichtbar.“

Pressevertreter sind herzlich zu diesem Foto-Termin eingeladen.

Wann    
Dienstag, 4. Dezember 2018, 12:00 Uhr

Wo 
Landtag Brandenburg, Raum 1.052
Alter Markt 1, 14467 Potsdam

Bewerbungsfrist für den Integrationspreis endet bald (Foto: Jne Valokuvaus – stock.adobe.com)

Bewerbungsfrist endet in zwei Wochen

In zwei Wochen endet die Bewerbungsfrist für den Brandenburger Integrationspreis 2018. Noch bis zum 14. Oktober können sich Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Initiativen, Unternehmen und Kommunen bewerben oder dafür vorgeschlagen werden. Der Preis ist mit einer Gesamtsumme von 5.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung wird im Januar 2019 stattfinden.

Landesintegrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier ruft alle Personen und Institutionen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in besonderer Weise für die Integration im Land Brandenburg einsetzen, zum Mitmachen auf: „Überall im Land engagieren sich viele verschiedene Initiativen für die Integration von Zugewanderten. Dieses unverzichtbare Engagement wollen wir würdigen und gute Ideen bekannter machen.“

Hintergrund

Der Brandenburger Integrationspreis wird seit 2008 vergeben und zeichnet hervorragende Leistungen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund aus. Die Integrationsmaßnahmen sollen sich insbesondere durch kreative Ansätze, Innovation, Nachhaltigkeit, Vernetzung und Wirkung in das Gemeinwesen auszeichnen.

Bewerbungen an: Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam

 

Weitere Informationen
Details zum Integrationspreis auf den Seiten des MASGF

Brandenburger Integrationspreis (Foto: geralt – pixabay.com)

Bewerbungsstart für Brandenburger Integrationspreis 2018

Ab sofort können sich Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Initiativen, Unternehmen und Kommunen für den Brandenburger Integrationspreis 2018 bewerben oder dafür vorgeschlagen werden.

Mitmachen beim Brandenburger Integrationspreis

Landesintegrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier ruft alle Personen und Institutionen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in besonderer Weise für die Integration im Land Brandenburg einsetzen, zum Mitmachen auf: „Überall im Land engagieren sich viele verschiedene Initiativen für die Integration von Zugewanderten. Dieses unverzichtbare Engagement wollen wir würdigen und gute Ideen bekannter machen.“ Der Preis ist mit einer Gesamtsumme von 5.000 Euro dotiert. Die Bewerbungsfrist endet am 14. Oktober 2018. Die Preisverleihung wird im Januar 2019 stattfinden.

Der Brandenburger Integrationspreis wird seit 2008 vergeben und zeichnet hervorragende Leistungen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund aus. Die Integrationsmaßnahmen sollen sich insbesondere durch kreative Ansätze, Innovation, Nachhaltigkeit, Vernetzung und Wirkung in das Gemeinwesen auszeichnen.

Die Jury

Die Auswahljury setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Landtages, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, des Ministeriums des Innern und für Kommunales, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrationsbeauftragten im Land Brandenburg, des Vereins Viet Hong e.V. sowie der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg.

Bewerbungen sind zu richten an: Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam

 

Weitere Informationen
https://masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.527530.de

MehrGenerationenHaus – Besuch zum Weltflüchtlingstag (Foto: Screenshot youtube.de / Landesarbeitsgemeinschaft der Mehrgenerationenhäuser)

Zu Besuch im “MehrGenerationenHaus” in Schwedt

Am Weltflüchtlingstag besuchen die kommunalen Integrations-, Migrations- und Ausländerbeauftragten im Rahmen ihrer jährlichen Klausur gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten des Landes, Dr. Doris Lemmermeier, in Schwedt/Oder das MehrGenerationenHaus im Lindenquartier (Landkreis Uckermark). Sie informieren sich dort über Integrationsprojekte der Stadt. Begleitet werden sie von Bürgermeister Jürgen Polzehl.

MehrGenerationenHaus wichtige Unterstützung

Landesintegrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier: „Die hohe Zahl von Geflüchteten, die vor Krieg, ethnischer Vertreibung, vor politischer und religiöser Verfolgung oder Not aus ihrer Heimat fliehen mussten und in den vergangenen Jahren bei uns Schutz suchten, stellt unsere Gesellschaft, stellt Land und Kommunen vor großen Herausforderungen. Auf der anderen Seite erfordert eine Flucht sehr viel Mut und Stärke. Für die Geflüchteten gilt es, in der neuen Umgebung die Herausforderungen der Integration mit all ihren Aspekten zu bewältigen. Angebote wie die des MehrGenerationenHauses in Schwedt sind dabei eine sehr wichtige Unterstützung.“

Das MehrGenerationenHaus in Schwedt/Oder bietet zahlreiche Integrationsprojekte an. Zum Beispiel der Offene Treff, der Stammtisch für Patinnen und Paten von Geflüchteten sowie Fahrrad- und Sportkurse für geflüchtete Frauen. Bei dem Jahrestreffen der kommunalen Integrationsbeauftragten wird auch das Projekt „Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten – Vielfalt als Chance“ aus dem Stadt-Umland-Wettbewerb vorgestellt.

Gute Integrationsarbeit ruht auf vielen Schultern

Bürgermeister Jürgen Polzehl: „In Schwedt wird gute Integrationsarbeit geleistet. Der Erfolg ruht auf vielen Schultern. Ohne die Arbeit unserer vielen Ehrenamtlichen wäre dieser Kraftakt nicht zu meistern. Bei uns sind Menschen willkommen, die sich einbringen und mithelfen, sei es in Sportvereinen oder in Betrieben. Allerdings stehen wir noch am Anfang und haben ein großes Stück Arbeit vor uns.“

Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Doris Lemmermeier, betont, dass die vielfältigen Aufgaben der Integration nur gemeinsam angegangen werden können. „Aus meiner Sicht verdient die engagierte Arbeit der kommunalen Integrationsbeauftragten eine besondere Anerkennung. Sie sind bestens vernetzt, haben eine hohe Fachkompetenz und sind wichtige Anlaufstellen in allen Fragen der Integration. Sie sind mit Herzblut dabei und übernehmen an der Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Migrantinnen und Migranten eine unverzichtbare Aufgabe. Ich bin froh, dass wir am Weltflüchtlingstag gemeinsam einen Einblick in die Integrationsarbeit der Stadt Schwedt erhalten.“

Hintergrund zum Weltflüchtlingstag

Der Weltflüchtlingstag ist ein von den Vereinten Nationen eingerichteter Aktionstag, der seit 2001 immer am 20. Juni stattfindet. Die deutsche Bundesregierung beschloss zudem im Jahr 2014, zu diesem Termin einen „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ einzuführen.

Stärkere Unterstützung bei der Migrationssozialarbeit (Foto: h_lunke – stock.adobe.com)

Kommunen werden bei Migrationssozialarbeit stärker unterstützt

Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte noch stärker bei der Integration von Geflüchteten. Kommunen erhalten jetzt auch eine pauschalierte Kostenerstattung für die Aufgabe der Migrationssozialarbeit für Geflüchtete, die nach kurzer Zeit eine Anerkennung erhalten und damit aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Rechtskreis des SGB II wechseln. Für die Unterstützung dieser Menschen war im Rahmen der Migrationssozialarbeit bislang noch keine pauschale Kostenerstattung im Landesaufnahmerecht vorgesehen. Sozialministerin Diana Golze hat die entsprechende „Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Landesaufnahmegesetz“ unterzeichnet. Sie wird in Kürze im Gesetz- und Verordnungsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Die Regelung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft.

Betreuungsbedarf für anerkannte Flüchtlinge steigt

Bereits im Januar 2018 hatte Sozialministerin Golze über die geplante Aufstockung der Kostenerstattung für die Migrationssozialarbeit informiert. Bis 2020 stehen damit pro Jahr rund 14 Millionen Euro zusätzlich für Migrationssozialarbeit zur Verfügung. Mit dem Geld können landesweit gut 200 zusätzliche Stellen in der Migrationssozialarbeit geschaffen werden.

Sozialministerin Golze erklärt: „Integration von Geflüchteten ist eine langfristige Aufgabe. Auch wenn die Zahl der neu ankommenden Geflüchteten spürbar zurückgegangen ist, beginnt die eigentliche Integrationsarbeit jetzt erst richtig. Mit dem neuen Landesaufnahmegesetz haben wir im Jahr 2016 das Angebot der Migrationssozialarbeit als einen Schwerpunkt der Brandenburger Integrationspolitik als gesetzliche Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte eingeführt. Mit der Kostenerstattung des Landes haben die Kommunen landesweit bereits über 300 Stellen geschaffen. Sie beraten in erster Linie Asylsuchende, die nach dem Landesaufnahmegesetz in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung der Kommunen leben.“

Golze weiter: „Wir sehen aber, dass durch die schnelleren Asylverfahren der Betreuungsbedarf für anerkannte Geflüchtete steigt. Auch sie benötigen in der Anfangszeit Hilfe und Unterstützung, um sich in der fremden Umgebung zurechtzufinden. Der Bund finanziert dieses Angebot aber leider nicht über das SGB II, zu dessen Rechtskreis die anerkannten Geflüchteten oftmals bereits wenige Monate nach ihrer Ankunft gehören. Mit den zusätzlichen Stellen ermöglichen wir Migrationssozialarbeit und damit eine intensive Begleitung auch für diese Geflüchteten und entlasten damit die allgemeinen Beratungsstellen in den Kommunen. Die neue Pauschale wird gezahlt an diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, in denen Geflüchtete nach ihrer Anerkennung heute leben.“

Zentraler Punkt der neuen Verordnung ist die Einführung einer weiteren zeitlich befristeten pauschalierten Erstattung für Migrationssozialarbeit. Damit soll eine intensivere Begleitung von denjenigen Geflüchteten ermöglicht werden, die relativ schnell eine Anerkennung erhalten und damit aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Rechtskreis des SGB II wechseln, und die insbesondere aufgrund der Wohnsitzbeschränkung des Aufenthaltsgesetzes des Bundes im Regelfall für drei Jahre weiterhin im Land Brandenburg wohnhaft bleiben. Den Wohnort innerhalb von Brandenburg können sie frei wählen.

Hintergrund Migrationssozialarbeit

Das novellierte Landesaufnahmegesetz trat am 1. April 2016 in Kraft. Die Erstattungsverordnung und die Durchführungsverordnung zum neuen Landesaufnahmegesetz wurden im Oktober 2016 veröffentlicht. An der Erarbeitung der beiden Verordnungen hat das Sozialministerium die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der freien Wohlfahrtspflege und die Kirchen beteiligt. Mit der neuen Verordnung wird die Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz geändert.

Seit 2016 erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte eine gesonderte jährliche Pauschale (2018 in Höhe von 830 Euro pro Person) für die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit. Für die Aufgaben werden Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter eingesetzt. Außerdem finanziert das Land allen Landkreisen und kreisfreien Städten unabhängig von der Zahl der aufgenommenen Menschen Kosten für Fachberatungsstellen. So ist ein kontinuierliches Angebot vor Ort gesichert. Für diese fachspezifische und koordinierende Migrationssozialarbeit finanziert das Land weitere 54 Personalstellen.

Aufgabe der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit ist es, den Integrationsprozess von Geflüchteten gezielt zu initiieren und zu begleiten. Die Integrationsbereitschaft der Geflüchteten sowie die Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit des Gemeinwesens sollen gefördert werden. Mit dem Angebot wird außerdem das Ziel verfolgt, Geflüchtete bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Probleme sofort zu unterstützen und ihnen den Start in ihren Lebensalltag in einer fremden Umgebung zu erleichtern.

“Zu Hause, eine Bank im Grünen” bringt Menschen zusammen

Am 21. Mai ist der UNESCO-Welttag der kulturellen Vielfalt. Brandenburgs Integrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier sagt dazu heute in Potsdam: „Kulturelle Vielfalt ist auch in Brandenburg – nicht nur durch die Geflüchteten – längst Realität geworden, aber trotzdem noch keine Selbstverständlichkeit. Kulturelle Vielfalt ist ein Gewinn und eine große Bereicherung für die ganze Gesellschaft.“ Anlässlich des Welttages macht Lemmermeier beispielhaft auf das neue Projekt „Zu Hause, eine Bank im Grünen“ der Stiftung für Engagement und Bildung e.V. aufmerksam, das aus Mitteln des “Bündnis für Brandenburg” mit 29.900 Euro gefördert wird.

Praktische Integrationsarbeit direkt vor Ort

Dr. Lemmermeier: „Das Projekt leistet ganz praktische Integrationsarbeit direkt vor Ort. Es bringt Menschen mit unterschiedlicher Herkunft zusammen und fördert den Austausch. So kann ein auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben von Brandenburgerinnen und Brandenburgern unterschiedlicher Nationalität und Religion gelingen und kulturelle Vielfalt gelebt werden. Gemeinsames ehrenamtliches Engagement von Einheimischen und Migrantinnen und Migranten trägt zu einer Verbesserung der interkulturellen Verständigung bei und kann Ängste und Vorurteile abbauen. Menschen treffen sich, tauschen sich aus und lernen sich so besser kennen.“

Dr. Katja Böhler, Vorstand der Stiftung für Engagement und Bildung e.V.: „Sie wohnen in derselben Stadt, gehen zum selben Supermarkt und wandern mit ihren Kindern durch denselben Park. Dennoch gehen Menschen aus Brandenburg und Geflüchtete aus der unmittelbaren Nachbarschaft noch nicht selbstverständlich aufeinander zu und fühlen sich oft unsicher im Umgang miteinander. Eigentlich, so zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, seit viele Menschen nach Deutschland gelangten, möchten alle dasselbe: In Frieden und ohne Angst vor Verfolgung und Krieg leben, ihre und die Zukunft ihrer Kinder aufbauen und aktiv gestalten.“

Bank im Grünen – gemeinsam aufgestellt, mit persönlicher Widmung

Das Kennenlernen und die Förderung des harmonischen Zusammenlebens verschiedener Menschen stehen im Mittelpunkt des neuen Projektes „Zu Hause, eine Bank im Grünen“. Um einen schönen Platz zum Austausch zu schaffen, stellen die Anwohnerinnen und Anwohner, Deutsche und Geflüchtete gemeinsam eine Bank im Grünen auf. Sie erzählen von sich, von ihrem Leben und warum sie sich wohl fühlen in Brandenburg. Auf der Bank wird eine persönliche Widmung an den gemeinsamen Tag erinnern.

Die seit 2009 bestehende und in Potsdam ansässige Stiftung für Engagement und Bildung e.V. ist als Nichtregierungsorganisation bundesweit aktiv. Für die Umsetzung des Projekts arbeitet die Stiftung mit dem deutsch-französischen Theater- und Filmregisseur Thierry Brühl zusammen. Geplante Stationen sind Nauen, Brandenburg a.d.H. und Lübbenau/Spreewald. Bereits ab Juni soll der Austausch beginnen, dass gemeinsame Aufstellen der Bänke findet im September statt.

Ausführliche Informationen zum Projekt erhalten Sie von Dr. Katja Böhler (Kontakt: 0179 70 35 758 oder Anne-Kathrin.Krauel@german-african-partnership.org).

Hintergrund

Im November 2001 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 21. Mai zum „Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung“ ausgerufen. Der Welttag soll das öffentliche Bewusstsein für kulturelle Vielfalt stärken und die Werte kultureller Vielfalt besser verständlich machen.

Fachkräftesicherung mit Förderprogrammen (Foto: kalou1927 – adobe.stock.com)

Fachkräftesicherung mit Förderprogrammen

Eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Fachkräftesicherung sei die berufliche Ausbildung, betonte Arbeitsministerin Diana Golze beim Abschluss ihrer arbeitspolitischen Tour: „Im harten Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte werden die Betriebe gewinnen, die selbst ausbilden. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe muss steigen.“ 54 Prozent aller Brandenburger Betriebe haben zwar eine Ausbildungsberechtigung, aber davon bilden nur 41 Prozent tatsächlich aus. Damit bilden nur 22 Prozent von allen Betrieben in Brandenburg aus. Förderprogramme, unter anderem speziell für Geflüchtete, sollen dieses geringe Niveau anheben und so für Fachkräftesicherung sorgen.

Fachkräftesicherung: Assistierte Ausbildung für Geflüchtete

Das Arbeitsministerium unterstützt Auszubildende und Ausbildungsbetriebe in Brandenburg zum Beispiel mit dem Förderprogramm „Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem“. Dafür stehen bis Ende 2020 insgesamt 45 Millionen Euro an ESF-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Damit wird eine moderne und qualitativ hochwertige Ausbildung für jeden Auszubildenden gewährleistet und die Ausbildungsbereitschaft besonders von kleinen Betrieben erhöht. So erhalten beispielweise alle Brandenburger Handwerksbetriebe im Rahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung eine Unterstützung. Seit Beginn der aktuellen ESF-Förderperiode 2014 wurden bislang rund 12.000 Handwerks-Lehrlinge im Land unterstützt, die bestimmte Ausbildungsabschnitte in den Ausbildungsstätten der Kammern durchlaufen.

Mit dem Programm „Assistierte Ausbildung Brandenburg“ wird eine wichtige Förderung der Bundesagentur für Arbeit ergänzt. Ziel dieser Maßnahme ist es, besonders förderungsbedürftige junge Menschen, darunter insbesondere junge Geflüchtete, langfristig in Ausbildung zu integrieren. In den Jahren 2017 und 2018 stehen jeweils 1,12 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Die Förderung startete Mitte 2017. Aktuell sind 107 junge Menschen, davon 85 Prozent junge Geflüchtete, in der Förderung.

Hintergrund

Ihre arbeitspolitische Tour durch alle Landkreise und kreisfreien Städte starteten Arbeitsministerin Diana Golze und Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt im März 2017. Auf dem Programm standen dabei jeweils Arbeitsgespräche mit Landrätin und Landräten, Oberbürgermeistern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Regionalbüros für Fachkräftesicherung der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB). Außerdem besuchten Golze und Hartwig-Tiedt insgesamt über 20 Betriebe – von der Bäckerei bis zum Hersteller von Windenergieanlagen, sowie 30 Projekte – von der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften über Weiterbildungseinrichtungen bis zur Jugendberufsagentur. Die letzten beiden Etappen führen in dieser Woche nach Oberhavel (5. April) und Potsdam-Mittelmark (6. April).

 

Foto: kalou1927 – adobe.stock.com

Wanderausstellung zur Berufsanerkennung (Foto: MASGF)

Wanderausstellung thematisiert Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Auf der Suche nach verborgenen Fachkräftepotenzialen: Die berufliche Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist Thema einer Ausstellung, die bis zum 2. März im Arbeitsministerium gezeigt wird.

Interaktive Wanderausstellung

Arbeitsministerin Diana Golze sagte zur heutigen Eröffnung: „Der Fachkräftemangel gehört mittlerweile zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Allein in Brandenburg konnte laut dem jüngsten IAB-Betriebspanel im Jahr 2016 von 72.000 ausgeschriebenen Stellen mehr als ein Drittel nicht besetzt werden. Ich lade alle Interessierten ein, sich diese Ausstellung anzusehen. Hier bekommen die Besucherinnen und Besucher unterhaltsame Einblicke in ein wichtiges Thema. Sie können an interaktiven Stationen ihr Wissen rund um die berufliche Anerkennung testen und verborgene Fachkräftepotenziale aufspüren. In dieser Ausstellung kann jede oder jeder einmal zur Personalchefin oder zum Personalchef werden.“ Die Ausstellung wurde im Beisein von Achim Dercks, dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, eröffnet.

Achim Dercks sagte: „Für Unternehmen schafft die berufliche Anerkennung Transparenz über die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten von Fachkräften, die ihren beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben. Das macht es für Betriebe leichter, offene Stellen passgenau mit ausländischen Fachkräften zu besetzen. Davon profitieren natürlich auch die ausländischen Fachkräfte selber, die mit der beruflichen Anerkennung in für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nachvollziehbarer Weise belegen können, welche Qualifikationen sie in ihrer bisherigen Berufslaufbahn erworben haben.“

Fachkräftemangel birgt Chancen für Langzeitarbeitslose und Zugewanderte

Der Fachkräftemangel ist in vielen Regionen und Branchen bereits akut und wird sich in Zukunft aufgrund der demografischen Entwicklung noch verstärken. Dennoch bleiben vorhandene Potenziale vielfach ungenutzt. So arbeiten zahlreiche Beschäftigte mit ausländischen Qualifikationen nicht in ihrem erlernten Beruf. Golze: „Schon heute sind Unternehmen dabei, Reserven auf dem Arbeitsmarkt zu mobilisieren. So führt der Fachkräftemangel erfreulicherweise dazu, dass Betriebe immer häufiger langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance geben. Wir brauchen aber auch Zuwanderung aus dem Ausland und müssen besser die bereits hier lebenden auswärtigen Fachkräfte entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen.“

Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen leistet das IQ Netzwerk Brandenburg mit seinen neun landesweiten Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen. Dort können sich Fachkräfte mit ausländischen Qualifikationen und Unternehmen zu allen Fragen rund um die berufliche Anerkennung – beispielsweise zu der Frage, welcher deutsche Abschluss der mitgebrachten ausländischen Qualifikation entspricht und ob die Anerkennung im konkreten Fall überhaupt notwendig ist, beraten lassen. Die Beratungsstellen informieren auch über weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen.

Berufliche Anerkennung wird schnell angegangen

Das IQ Netzwerk Brandenburg hat seit August 2012 mehr als 3800 Personen zu Fragen der Anerkennung beraten. Die meisten Menschen kamen aus Syrien, gefolgt von Polen und der Russischen Föderation. Das Durchschnittsalter lag bei etwas mehr als 34 Jahren. Die meisten machten sich schnell nach ihrer Zuwanderung auf die Suche nach beruflicher Anerkennung: Mehr als die Hälfte der Beratungssuchenden waren nicht länger als ein Jahr in Deutschland.

Sie suchten Anerkennung vor allem für die Berufe Lehrerin und Lehrer, Ingenieurinnen und Ingenieure, Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler, Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflegekräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher. Insgesamt wurden in Berlin und Brandenburg nach den letzten verfügbaren Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg im Jahr 2016 2325 Anträge zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen gestellt, darunter 450 in Brandenburg. Bei mehr als einem Drittel dieser Anträge wurden die ausländischen Abschlüsse voll anerkannt.

Details zur Ausstellung

Die Ausstellung wird vom 20.2. bis zum 2.3.2018 im Foyer des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Haus S, Henning-von-Tresckow-Str. 2-13, 14467 Potsdam zu sehen sein.

In der interaktiven Ausstellung erfahren Interessierte, welche Möglichkeiten das Anerkennungsverfahren bietet und wo die betrieblichen Chancen liegen. Sechs Multimediastationen erzählen entlang von Erfolgsgeschichten, wie die berufliche Anerkennung als Instrument der Personalarbeit eingesetzt werden kann und geben konkrete Hilfestellungen für die Nutzung des Verfahrens.

Die Ausstellung ist Teil eines gleichnamigen Projektes des Deutschen Industrie- und Handelskammertags und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird.

 

Weitere Informationen
Webseite der interaktiven Ausstellung

Muttersprachlicher Unterricht (Foto: Jasmin Merdan – stock.adobe.com)

Muttersprachlicher Unterricht für Schüler mit Migrationshintergrund

Am 21. Februar ist Internationaler Tag der Muttersprache, von der UNESCO als Gedenktag zur „Förderung sprachlicher und kultureller Vielfalt und Mehrsprachigkeit“ ausgerufen. Aus diesem Anlass machen Bildungsministerin Britta Ernst und die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Doris Lemmermeier, auf die Bedeutung des muttersprachlichen Unterrichts an Schulen aufmerksam.

Nachfrage nach muttersprachlichem Unterricht wächst

Mehr als 900 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nehmen im aktuellen Schuljahr am freiwilligen Zusatzangebot des muttersprachlichen Unterrichts teil, darunter rund 380 Schülerinnen und Schüler in Arabisch, 240 in Russisch, 190 in Polnisch, 55 in Persisch (Dari bzw. Farsi), 40 in Vietnamesisch sowie 12 in Türkisch. Das sind insgesamt rund 30 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler im muttersprachlichen Unterricht als 2016 (701 Schülerinnen und Schüler), auch die Teilnahmezahlen zur Förderung in Polnisch haben erneut zugenommen.

Ministerin Britta Ernst: „Für die Kinder und Jugendlichen ist die Förderung ihrer Muttersprache enorm wichtig. Damit erleben sie im Schulalltag die Anerkennung ihrer mehrsprachigen Fähigkeiten und ihrer interkulturellen Identität. Das fördert nicht nur ihr Selbstwertgefühl, sondern strahlt auch auf die Lernmotivation und die Zugehörigkeit zur Schule aus.“ 

Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg: „Mehrsprachigkeit ist in der heutigen Gesellschaft und auch auf dem Arbeitsmarkt ein großes Plus. Die Kinder von geflüchteten Familien und Familien mit Migrationshintergrund haben hier eine hervorragende Ausgangsbasis. Um diese wirklich nutzen zu können, brauchen sie Unterstützung. Ich bin froh, dass wir in Brandenburg mit dem muttersprachlichen Unterricht ein Angebot haben, mit dem diese Schülerinnen und Schüler den Bezug zu ihrer Herkunftskultur bewahren können und gleichzeitig ihre Integration erleichtert wird.“

Zusätzlich zum regulären Unterricht

Der muttersprachliche Unterricht wird ab einer Gruppengröße von mindestens 12 Schülerinnen und Schülern mit derselben Muttersprache gefördert. Er findet für maximal vier Unterrichtsstunden pro Woche, in jahrgangsstufen- oder schulübergreifenden Lerngruppen nach dem regulären Unterricht statt. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse in ihrer Herkunfts- und Familiensprache erwerben bzw. festigen. Die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA Brandenburg) sind im Auftrag des Bildungsministeriums mit der Koordination des landesweiten Angebots betraut. Rechtliche Grundlage für den muttersprachlichen Unterricht ist die Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung.

Alfred Roos, Leiter der RAA Brandenburg: „Gute Kenntnisse in der eigenen Muttersprache sind als Ressource für das Erlernen der Schulsprache Deutsch und weiterer Fremdsprachen unerlässlich. Das muttersprachliche Angebot bietet zugleich vielfältige Anknüpfungspunkte für die Wertschätzung und Entwicklung der Mehrsprachigkeit in Brandenburger Schulen insgesamt. Die muttersprachlichen Lehrkräfte sind kompetente Mittler zwischen den zugewanderten Kindern und Eltern sowie der Schule.“

 

Weitere Informationen
Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung

 

Foto: Jasmin Merdan – stock.adobe.com