Muttersprachlicher Unterricht für Schüler mit Migrationshintergrund
Am 21. Februar ist Internationaler Tag der Muttersprache, von der UNESCO als Gedenktag zur „Förderung sprachlicher und kultureller Vielfalt und Mehrsprachigkeit“ ausgerufen. Aus diesem Anlass machen Bildungsministerin Britta Ernst und die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Doris Lemmermeier, auf die Bedeutung des muttersprachlichen Unterrichts an Schulen aufmerksam.
Nachfrage nach muttersprachlichem Unterricht wächst
Mehr als 900 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nehmen im aktuellen Schuljahr am freiwilligen Zusatzangebot des muttersprachlichen Unterrichts teil, darunter rund 380 Schülerinnen und Schüler in Arabisch, 240 in Russisch, 190 in Polnisch, 55 in Persisch (Dari bzw. Farsi), 40 in Vietnamesisch sowie 12 in Türkisch. Das sind insgesamt rund 30 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler im muttersprachlichen Unterricht als 2016 (701 Schülerinnen und Schüler), auch die Teilnahmezahlen zur Förderung in Polnisch haben erneut zugenommen.
Ministerin Britta Ernst: „Für die Kinder und Jugendlichen ist die Förderung ihrer Muttersprache enorm wichtig. Damit erleben sie im Schulalltag die Anerkennung ihrer mehrsprachigen Fähigkeiten und ihrer interkulturellen Identität. Das fördert nicht nur ihr Selbstwertgefühl, sondern strahlt auch auf die Lernmotivation und die Zugehörigkeit zur Schule aus.“
Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg: „Mehrsprachigkeit ist in der heutigen Gesellschaft und auch auf dem Arbeitsmarkt ein großes Plus. Die Kinder von geflüchteten Familien und Familien mit Migrationshintergrund haben hier eine hervorragende Ausgangsbasis. Um diese wirklich nutzen zu können, brauchen sie Unterstützung. Ich bin froh, dass wir in Brandenburg mit dem muttersprachlichen Unterricht ein Angebot haben, mit dem diese Schülerinnen und Schüler den Bezug zu ihrer Herkunftskultur bewahren können und gleichzeitig ihre Integration erleichtert wird.“
Zusätzlich zum regulären Unterricht
Der muttersprachliche Unterricht wird ab einer Gruppengröße von mindestens 12 Schülerinnen und Schülern mit derselben Muttersprache gefördert. Er findet für maximal vier Unterrichtsstunden pro Woche, in jahrgangsstufen- oder schulübergreifenden Lerngruppen nach dem regulären Unterricht statt. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse in ihrer Herkunfts- und Familiensprache erwerben bzw. festigen. Die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA Brandenburg) sind im Auftrag des Bildungsministeriums mit der Koordination des landesweiten Angebots betraut. Rechtliche Grundlage für den muttersprachlichen Unterricht ist die Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung.
Alfred Roos, Leiter der RAA Brandenburg: „Gute Kenntnisse in der eigenen Muttersprache sind als Ressource für das Erlernen der Schulsprache Deutsch und weiterer Fremdsprachen unerlässlich. Das muttersprachliche Angebot bietet zugleich vielfältige Anknüpfungspunkte für die Wertschätzung und Entwicklung der Mehrsprachigkeit in Brandenburger Schulen insgesamt. Die muttersprachlichen Lehrkräfte sind kompetente Mittler zwischen den zugewanderten Kindern und Eltern sowie der Schule.“
Weitere Informationen
Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung
Foto: Jasmin Merdan – stock.adobe.com
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