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Kunstverein landkunstleben e. V. (Foto: landkunstleben.de)

Verein landkunstleben erhält Mittel für Integrationsprojekt

Der Kunstverein landkunstleben hat einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 7.100 Euro für sein Projekt „KH Kommune Handarbeit – Verweben, Verstehen, Erleben“ erhalten. Kulturministerin Martina Münch war persönlich vor Ort und informierte sich über die Integrationsarbeit des Vereins.

Interkulturelle Handarbeiten

Im Rahmen des Projekts wird gemeinsam mit einer Gruppe von geflüchteten Frauen und jungen Mädchen aus Afghanistan, Syrien und Albanien und im Verbund mit Frauen aus den Dörfern der Region und jungen Freiwilligen eine Workshop-Reihe zum handarbeitlichen Herstellen (Weben, Sticken und Nähen maschinell und von Hand) realisiert. Alle Teilnehmenden bringen ihre jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und kulturelle Besonderheiten mit ein. Entstehen sollen etwa typische afghanische Shawls, kleine Kelims, Taschen und Patchwork-Decken, die Ornamente und Bildmotive aus den verschiedenen Kulturen aufnehmen, aber auch neue Muster und Bildmotive zeigen. Zudem sollen eine Reihe sinngemäß ähnlicher Sprichwörter aus verschiedenen Kulturen in verschiedenen Sprachen und Schriften gestickt werden. Zur Umsetzung sind mehrere Workshops im Garten Steinhöfel geplant. Die Ergebnisse der Workshops werden dokumentiert und ausgestellt.

Hintergrund

Die Mittel stammen aus dem Kultur-Förderprogramm zur Integration von Flüchtlingen. Im laufenden Jahr stellen das Kulturministerium 200.000 Euro und das „Bündnis für Brandenburg“ 100.000 Euro dafür bereit. Insgesamt werden daraus 36 Projekte unterstützt, mit denen Geflüchteten die Teilhabe an Kulturaktivitäten erleichtert und der kulturelle Austausch zwischen Flüchtlingen und Brandenburgern intensiviert wird.

Der Kunstverein landkunstleben besteht seit 2001 und verfolgt einen partizipativen Ansatz. Er setzt auf langfristige Strategien der Vernetzung von Alltag, Kunst und Politik. Der ca. 2 ha große,
ökologischen Garten im ostbrandenburgischen Dorf Steinhöfel, den der Verein bewirtschaftet, stellt mit seinem Umfeld den nötigen Raum für die vielfältigen Aktivitäten und künstlerischen Interventionen.

 

Weitere Informationen:
Webseite des Kunstvereins

#WirsindBrandenburg (Quelle: wirsindbrandenburg-ljr.blogspot.de)

#WirsindBrandenburg 2017

Auch 2017 ist es dem Landesjugendring Brandenburg e. V. dank finanzieller Unterstützung der Stiftung Demokratischer Jugend wieder möglich, Projekte mit jungen Geflüchteten im Land Brandenburg zu fördern. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Landesjugendrings und deren Untergliederung, ebenso die verbandlichen Jugendbildungsstätten und Stadt- und Kreisjugendringe.

Einbezug in Freizeitgestaltung

Gefördert werden Maßnahmen, die sich an junge Geflüchtete richten. Dies können spezielle Maßnahmen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit für junge Geflüchtete sein, aber auch die Übernahme von Teilnahmebeiträgen für junge Geflüchtete in Seminaren, Kursen und Ferienfreizeiten. Ziel der Maßnahmen soll es sein, jungen Geflüchteten Angebote zur Freizeitgestaltung zu unterbreiten, sie an bestehenden Strukturen und Maßnahmen zur Interessenvertretung teilhaben zu lassen, ihnen Bildungsmaßnahmen anzubieten sowie die Einbindung junger Geflüchteter in reguläre Angebote der Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit zu fördern. Junge Geflüchtete sollen so in bestehende oder neue Angebote der Jugend- und Jugendverbandsarbeit einbezogen werden.

Die Förderhöchstgrenze liegt pro Antrag bei 750 Euro.

Eine Übersicht der bisher geförderten Projekte, stellt der Blog zu #WirsindBrandenburg vor.

 

Weitere Informationen:
Blog zu #WirsindBrandenburg

Integration von Frauen und Mädchen (Foto: picture alliance/dpa/Robert B. Fishman)

Projektföderung zur Integration von Frauen und Mädchen

Nur etwa ein Drittel der nach Deutschland Geflüchteten sind Frauen, häufig traumatisiert von Erlebnissen mit unterschiedlichen Gewaltformen. Um dem besonderen Unterstützungsbedarf geflüchteter Frauen nachzukommen, gibt es das Zuwendungsprogramm des Landes Brandenburg für spezifische Angebote zur Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund. Bei der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg gemeinsam mit der Landesgleichstellungbeauftragten können Zuwendungen beantragt werden. Förderfähig sind Projekte und Einzelmaßnahmen freier gemeinnütziger Träger, die mit ihrer Arbeit die Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg unterstützen.

Geflüchtete Frauen und Mädchen stehen oft vor besonderen Barrieren

Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg: „Frauen und Mädchen brauchen besondere Unterstützung im Integrationsprozess, sie haben es oft ungleich schwerer – als Frauen ohnehin, mit anderem kulturellen Hintergrund umso mehr. Wir möchten ihnen deshalb spezielle Beratung und Förderung anbieten. Auch geflüchtete Frauen stehen oft vor ganz besonderen Barrieren. Oft leben sie in Gemeinschaftsunterkünften mit wenig Kontakten, kennen ihre Rechte nicht und profitieren besonders von zielgruppenspezifischen Angeboten.“

Landesgleichstellungsbeauftragte Monika von der Lippe: „Ich freue mich, dass wir dazu beitragen können, die Integration von Frauen mit Migrationshintergrund zu fördern. Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor Gewalt, sondern auch um das Empowerment der Frauen. Wir möchten die Frauen noch mehr dabei unterstützen, ihre Potentiale zu entdecken und sie zu verwirklichen. Nur so ist wirkliche Teilhabe möglich.“

Beispiele für die bisherige Förderung sind die Beratung von Mädchen und Frauen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind und das multinationale mobile Lern- und Jobcoaching für geflüchtete Frauen.

Darüber hinaus werden gefördert: Maßnahmen zur Schaffung …

  • geschlechtsspezifischer Beratungs- und Betreuungsangebote
  • geschlechtsspezifischer Angebote zur Bildung und zur psychosozialen Betreuung
  • geschlechtsspezifischer Angebote im Bereich Sport
  • Unterstützungsangebote bei Fällen häuslicher Gewalt bzw. Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften
  • Workshops und Schulungen zur Integration von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund

Pro Projekt können bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen zur Antragsstellung sind auf der Internetseite der Integrationsbeauftragten abrufbar.

Mitgliederversammlung des Vereins "Neue Heimat in Brandenburg" (Foto: neueheimatinbrandenburg.de)

Förderung, wo andere Förderinstrumente versagen

Der Verein „Neue Heimat in Brandenburg e. V.“ unterstützt finanziell Brandenburger Initiativen, Einzelpersonen und Unternehmen, die die berufliche Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive erleichtern. Jede Idee, die Integration erleichtert, ist bei „Neue Heimat in Brandenburg“ richtig.

Dort helfen, wo andere Förderinstrumente versagen

Die überparteiliche Initiative aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern fördert zum Beispiel berufsbezogene Sprachkurse, Fahrtkostenzuschüsse, Hilfe bei der Anerkennung von Zeugnissen oder auch eine betriebsinterne Fortbildung für interkulturelle Kompetenzen. Ziel des Vereins ist es, dort finanziell zu helfen, wo andere Förderinstrumente versagen. Alleine zwischen Mai und Oktober 2016 konnten 30.000 EUR aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden zur Verfügung gestellt werden.

Über Verteilung und Höhe der Gelder entscheidet ein Beirat, dessen Mitglieder umfassende Kenntnisse aus den Bereichen Integration, Berufsorientierung und Berufsförderung mitbringen.

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer Förderung durch den Verein ist ein Antrag. Förderkriterien und Antragsformulare stehen auf der Webseite des Vereins zur Verfügung.

 

Weitere Informationen:
www.neueheimatinbrandenburg.de

 

Miteinander (Foto: Alexas_Fotos/pixabay.com)

Modellprojektförderung zur Integration Geflüchteter

Das „Bündnis für Brandenburg“ fördert weitere Modellprojekte zur Integration Geflüchteter. „Wir stärken damit konsequent die Zivilgesellschaft“, so Ministerpräsident Dietmar Woidke. Das Bündnis unterstütze lokale und regionale Netzwerke und modellhafte Projekte, die die gesellschaftliche Teilhabe sowie die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeitsmarkt verbesserten.

Modellprojektförderung im Überblick

Die Bescheide über insgesamt knapp 140.000 Euro in diesem Jahr haben die Projekte jetzt erhalten. Bei den geförderten Modellprojekten handelt es sich um „Ohne Blaulicht“ des Landesfeuerwehrverbands Brandenburg, „Anpacken – Schritte zur Integration von Flüchtlingen“ der Gesellschaft für Arbeit und Soziales, „Verkehrssicherheit mit Asylsuchenden in Brandenburg“ der Landesverkehrswacht, „Haus der Möglichkeiten“ des gleichnamigen Trägers und „Fluchtursachen aus kolonialer Perspektive betrachtet – Globales Lernen mit Geflüchteten“ des Vereins Carpus.

  • Für das Projekt „Ohne Blaulicht“ wurden 30.000 Euro als Kofinanzierung bewilligt (insgesamt für drei Jahre 90.000 Euro). Es soll das Miteinander von Einheimischen und Flüchtlingen verbessern sowie zur Integration von Flüchtlingen beitragen, indem es die Feuerwehren stärkt.
  • Das Projekt „Anpacken“ erhält knapp 34.000 Euro. Flüchtlinge mit einem niedrigen Bildungsniveau werden für den Arbeitsmarkt vorbereitet.
  • Knapp 52.500 Euro sind für das Projekt „Verkehrssicherheitsarbeit“ Ziel ist es, dass sich Flüchtende sicher im Straßenverkehr bewegen können.
  • Mehr als 13.200 Euro gibt es für das Projekt „Haus der Möglichkeiten“, das als Ort der Begegnung zwischen Initiativen, Vereinen und Flüchtlingen hergerichtet wird.
  • 21 Workshops an Schulen zur Begegnung von Jugendlichen mit Flüchtlingen werden im Rahmen des Projekts „Fluchtursachen“ angeboten. Die Fördersumme beläuft sich auf 10.000 Euro.
Fördermittel (Foto: freeimages.com/picaland)

Potsdam fördert Integration – Anträge bis Ende Februar einreichen

Die Landeshauptstadt Potsdam stellt für das Jahr 2017 im Rahmen des „Integrationsbudget“ insgesamt  300.000 Euro zur Förderung der Integration von Geflüchteten in Stadtgesellschaft und Nachbarschaften zur Verfügung. Die Landeshauptstadt ruft alle interessierten Netzwerke, Vereine und Institutionen zur Beteiligung am Auswahlverfahren zur Umsetzung stadtteilbezogener Integrationsprojekte für das Jahr 2017 auf. Ziel ist es im Umfeld der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte der Landeshauptstadt jeweils einen Träger für die jeweiligen stadtteilbezogenen Vorhaben zu gewinnen. Zudem können die oben genannten Akteure auch Anträge für stadtteilübergreifende Projekte einreichen.

Vor allem stadtteilbezogene Projekte sollen gefördert werden

Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur sozialen Integration von Geflüchteten“. In der Richtlinie ist die Verwendung der verfügbaren Mittel zu 75 Prozent für stadtteilbezogene Projekte sowie zu 25 Prozent für stadtteilübergreifende Projekte festgelegt.

Mit den Projekten soll die soziale Integration sowohl der in Gemeinschaftsunterkünften wohnenden als auch der bereits in Wohnungen lebenden Geflüchteten gefördert werden. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung kann unter hier direkt abgerufen werden. Alle fristgerecht, vollständig und formgerecht eingereichten Anträge werden zur Bewertung durch das Auswahlgremium zugelassen. Das Gremium besteht aus Mitgliedern von Politik und Verwaltung.

Der Förderzeitraum ist jeweils auf ein Jahr angelegt. Es ist ein Förderstart der Projekte am 01.04.2017 vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch davon abgewichen werden.

Antragsfrist

Die Anträge zur Beteiligung am Trägerauswahlverfahren für das Integrationsbudget 2017 müssen bis zum 28.02.2017  in der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Gesundheit, Friedrich-Ebert-Str. 79 bis 81, in 14469 Potsdam  eingereicht werden. Durch die Einreichung eines Antrages aufgrund dieses Aufrufes wird weder ein Rechtsanspruch auf eine Auswahl des jeweils eingereichten Projektes noch auf eine Auswahl des jeweils eingereichten Projektes in der vorgelegten Form und/oder im geplanten Umfang begründet.

Weitere Details erhalten Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt.

 

Lesen Sie auch:

Beantragung von Fördermitteln beim „Bündnis für Brandenburg“

Integration (Quelle: pixabay.com/geralt)

Kulturprojekte unterstützen Integration

Das Land Brandenburg setzt bei der Integration weiterhin auf Kultur. Das 2016 gestartete Kulturförderprogramm zur Integration von Flüchtlingen wird auch in diesem Jahr in Höhe von 300.000 Euro fortgeführt. Gemeinnützig tätige Kulturinstitutionen und Vereine sowie Kommunen können noch bis zum 16. Januar 2017 ihre Anträge einreichen. Kulturministerin Martina Münch betont, dass das Kultur-Förderprogramm 2016 ein großer Erfolg gewesen sei.

„Mehr als 40 kreative, aktionsreiche und integrative Kulturprojekte von Musik, Theater und Tanz über Fotografie und Malerei bis zu Handwerk haben das gesellschaftliche Miteinander und den kulturellen Dialog im Land deutlich befördert und zu zahlreichen Begegnungen zwischen Geflüchteten und Brandenburgerinnen und Brandenburgern geführt. Ich danke allen Akteuren und Teilnehmern der Kultur-Projekte sehr herzlich für ihr Engagement“, so Münch. „Ich freue mich, dass wir dieses Kultur-Förderprogramm fortsetzen können. Kultur ist einer der wichtigsten Mittler, um Menschen zusammenzubringen. Das Land Brandenburg hat mit seinem reichhaltigen kulturellen Leben und den vielen in der Kultur engagierten Menschen beste Voraussetzungen, um Integration durch gemeinsame Aktivitäten zu gestalten.“

Kulturförderprogramm soll auch in der Fläche wirken

Die Ausschreibungsfrist für das Programm „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Geflüchteten im Land Brandenburg“ läuft seit Ende November 2016 und endet am 16. Januar 2017. Die Förderung ist für alle Sparten offen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich leicht zugänglicher Angebote. Zudem soll die Förderung eine möglichst breite Wirkung in der Fläche des Landes erzeugen. Eine externe Jury berät das Kulturministerium bei der Entscheidung darüber, welche Projekte als förderungswürdig angesehen werden. Die Fördergrundsätze und das dazugehörige Antragsformular können auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur abgerufen werden.

2016 wurden landesweit insgesamt 41 Projekte gefördert, mit denen Geflüchteten die Teilhabe an Kulturaktivitäten erleichtert und der kulturelle Austausch zwischen Flüchtlingen und Brandenburgern intensiviert wurde. Dafür hat das Kulturministerium 200.000 Euro bereitgestellt, vom „Bündnis für Brandenburg“ kamen noch einmal 100.000 Euro hinzu.

 

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Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten des „Bündnis für Brandenburg“

Buntes Miteinander (Quelle: picture alliance/pixsell)

Zuwendungen für Modellprojekte zum Thema „Flucht – Migration – Integration“

Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb fördert zum Jahresbeginn 2017 Modellprojekte zu den Themenschwerpunkten „Flucht – Migration – Integration“.  Die Zuwendung beträgt mindestens 20.000 € und maximal 50.000 € pro Modellprojekt. Bewerbungen können bis zum 27. Januar 2017 eingereicht werden.

Integration rückt in den Fokus

Die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen um die Themen Flucht und Integration stellen auch die politische Bildung vor vielfältige Aufgaben. Nachdem sich in den Vorjahren viel Engagement zunächst auf erste Hilfsmaßnahmen für Geflüchtete konzentriert hat, verschiebt sich der Fokus auf konkrete Maßnahmen der Integration. Darüber hinaus gilt es, mit Informationsangeboten die öffentlichen Debatten zu begleiten.

Die Ausschreibung möchte daher Projekte erreichen, die sich multiperspektivisch mit gesellschaftlichen Herausforderungen der Integration sowohl für Neuankommende als auch für die bereits länger ansässige Bevölkerung beschäftigen.

Antragsberechtigt sind Organisationen mit eigener Rechtsfähigkeit. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Der Zeitraum der Projektdurchführung muss mindestens sechs Monate vom 01.03.2017 bis zum 31.12.2017 umfassen.

Ausführliche Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung:
www.bpb.de

 

Auf einen Blick

Ausschreibung „Modellprojekte zum Thema Flucht – Migration – Integration“
Antragsfrist: 27. Januar 2017
Kontakt: Per E-Mail an ausschreibung-zuwendungen@bpb.de oder telefonisch montags bis freitags jeweils von 9-12 und von 13-16 unter 0228 99515 335.

Spotlight (Foto: freeimages.com/Peter Togel)

Land setzt Kultur-Förderprogramm zur Integration auch 2017 fort

Das Land Brandenburg setzt bei der Integration auch weiterhin auf Kultur. Das in diesem Jahr gestartete Kultur-Förderprogramm zur Integration von Flüchtlingen soll auch im kommenden Jahr fortgeführt werden. Ab sofort können gemeinnützig tätige Kulturinstitutionen und Vereine sowie Kommunen ihre Anträge einreichen.

Kulturministerin Martina Münch betont, dass das Kultur-Förderprogramm in diesem Jahr ein großer Erfolg gewesen sei. „Mehr als 40 kreative, aktionsreiche und integrative Kulturprojekte von Musik, Theater und Tanz über Fotografie und Malerei bis zu Handwerk haben das gesellschaftliche Miteinander und den kulturellen Dialog im Land deutlich befördert und zu zahlreichen Begegnungen zwischen Geflüchteten und Brandenburgerinnen und Brandenburgern geführt. Das hat auch das gestrige Dialog-Forum der Landesregierung gezeigt, in dem 200 Fachleute und Entscheider – unter anderem aus Kommunen, Kulturinstitutionen und Vereinen – über ihre bisherigen Erfahrungen und die künftigen Herausforderungen bei der Integration diskutiert haben. Ich danke allen Akteuren und Teilnehmern der Kultur-Projekte sehr herzlich für ihr Engagement“, so Münch. „Ich freue mich, dass wir dieses Kultur-Förderprogramm auch im kommenden Jahr fortsetzen können. Kultur ist einer der wichtigsten Mittler, um Menschen zusammenzubringen. Das Land Brandenburg hat mit seinem reichhaltigen kulturellen Leben und den vielen in der Kultur engagierten Menschen beste Voraussetzungen, um Integration durch gemeinsame Aktivitäten zu gestalten.“

Antragsfrist läuft

Die Anträge zum Kultur-Förderprogramm für das kommende Jahr müssen bis zum 16. Januar 2017 eingereicht werden. Die Förderung ist für alle Sparten offen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich leicht zugänglicher Angebote. Zudem soll die Förderung eine möglichst breite Wirkung in der Fläche des Landes erzeugen. Eine fachkundige fünfköpfige Jury berät das Kulturministerium bei der Entscheidung darüber, welche Projekte gefördert werden.

In diesem Jahr wurden landesweit insgesamt 41 Projekte gefördert, mit denen Geflüchteten die Teilhabe an Kulturaktivitäten erleichtert und der kulturelle Austausch zwischen Flüchtlingen und Brandenburgern intensiviert wurde. Dafür haben das Kulturministerium 200.000 Euro und das „Bündnis für Brandenburg“ 100.000 Euro bereitgestellt.

Die Fördergrundsätze und das dazugehörige Antragsformular können auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur unter www.mwfk.brandenburg.de abgerufen werden.