Stärkere Unterstützung bei der Migrationssozialarbeit (Foto: h_lunke – stock.adobe.com)

Kommunen werden bei Migrationssozialarbeit stärker unterstützt

Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte noch stärker bei der Integration von Geflüchteten. Kommunen erhalten jetzt auch eine pauschalierte Kostenerstattung für die Aufgabe der Migrationssozialarbeit für Geflüchtete, die nach kurzer Zeit eine Anerkennung erhalten und damit aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Rechtskreis des SGB II wechseln. Für die Unterstützung dieser Menschen war im Rahmen der Migrationssozialarbeit bislang noch keine pauschale Kostenerstattung im Landesaufnahmerecht vorgesehen. Sozialministerin Diana Golze hat die entsprechende „Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Landesaufnahmegesetz“ unterzeichnet. Sie wird in Kürze im Gesetz- und Verordnungsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Die Regelung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft.

Betreuungsbedarf für anerkannte Flüchtlinge steigt

Bereits im Januar 2018 hatte Sozialministerin Golze über die geplante Aufstockung der Kostenerstattung für die Migrationssozialarbeit informiert. Bis 2020 stehen damit pro Jahr rund 14 Millionen Euro zusätzlich für Migrationssozialarbeit zur Verfügung. Mit dem Geld können landesweit gut 200 zusätzliche Stellen in der Migrationssozialarbeit geschaffen werden.

Sozialministerin Golze erklärt: „Integration von Geflüchteten ist eine langfristige Aufgabe. Auch wenn die Zahl der neu ankommenden Geflüchteten spürbar zurückgegangen ist, beginnt die eigentliche Integrationsarbeit jetzt erst richtig. Mit dem neuen Landesaufnahmegesetz haben wir im Jahr 2016 das Angebot der Migrationssozialarbeit als einen Schwerpunkt der Brandenburger Integrationspolitik als gesetzliche Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte eingeführt. Mit der Kostenerstattung des Landes haben die Kommunen landesweit bereits über 300 Stellen geschaffen. Sie beraten in erster Linie Asylsuchende, die nach dem Landesaufnahmegesetz in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung der Kommunen leben.“

Golze weiter: „Wir sehen aber, dass durch die schnelleren Asylverfahren der Betreuungsbedarf für anerkannte Geflüchtete steigt. Auch sie benötigen in der Anfangszeit Hilfe und Unterstützung, um sich in der fremden Umgebung zurechtzufinden. Der Bund finanziert dieses Angebot aber leider nicht über das SGB II, zu dessen Rechtskreis die anerkannten Geflüchteten oftmals bereits wenige Monate nach ihrer Ankunft gehören. Mit den zusätzlichen Stellen ermöglichen wir Migrationssozialarbeit und damit eine intensive Begleitung auch für diese Geflüchteten und entlasten damit die allgemeinen Beratungsstellen in den Kommunen. Die neue Pauschale wird gezahlt an diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, in denen Geflüchtete nach ihrer Anerkennung heute leben.“

Zentraler Punkt der neuen Verordnung ist die Einführung einer weiteren zeitlich befristeten pauschalierten Erstattung für Migrationssozialarbeit. Damit soll eine intensivere Begleitung von denjenigen Geflüchteten ermöglicht werden, die relativ schnell eine Anerkennung erhalten und damit aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Rechtskreis des SGB II wechseln, und die insbesondere aufgrund der Wohnsitzbeschränkung des Aufenthaltsgesetzes des Bundes im Regelfall für drei Jahre weiterhin im Land Brandenburg wohnhaft bleiben. Den Wohnort innerhalb von Brandenburg können sie frei wählen.

Hintergrund Migrationssozialarbeit

Das novellierte Landesaufnahmegesetz trat am 1. April 2016 in Kraft. Die Erstattungsverordnung und die Durchführungsverordnung zum neuen Landesaufnahmegesetz wurden im Oktober 2016 veröffentlicht. An der Erarbeitung der beiden Verordnungen hat das Sozialministerium die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der freien Wohlfahrtspflege und die Kirchen beteiligt. Mit der neuen Verordnung wird die Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz geändert.

Seit 2016 erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte eine gesonderte jährliche Pauschale (2018 in Höhe von 830 Euro pro Person) für die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit. Für die Aufgaben werden Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter eingesetzt. Außerdem finanziert das Land allen Landkreisen und kreisfreien Städten unabhängig von der Zahl der aufgenommenen Menschen Kosten für Fachberatungsstellen. So ist ein kontinuierliches Angebot vor Ort gesichert. Für diese fachspezifische und koordinierende Migrationssozialarbeit finanziert das Land weitere 54 Personalstellen.

Aufgabe der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit ist es, den Integrationsprozess von Geflüchteten gezielt zu initiieren und zu begleiten. Die Integrationsbereitschaft der Geflüchteten sowie die Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit des Gemeinwesens sollen gefördert werden. Mit dem Angebot wird außerdem das Ziel verfolgt, Geflüchtete bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Probleme sofort zu unterstützen und ihnen den Start in ihren Lebensalltag in einer fremden Umgebung zu erleichtern.

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