Fachkonferenz zu Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften
Kinder, Jugendliche und Frauen stellen einen großen Anteil der Menschen dar, die derzeit in Deutschland in Flüchtlingsunterkünften leben. Damit sie geschützt sind, sich sicher fühlen und auf ein förderndes Umfeld treffen, haben das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und UNICEF gemeinsam mit einem breiten Netzwerk von Partnern im Juli 2016 erstmals bundesweit einheitliche Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften veröffentlicht.
Mindeststandards als Leitlinie
Seither wurden die Mindeststandards umfangreich überarbeitet und ergänzt um Anhänge zu LSBTI*-Geflüchteten und geflüchteten Menschen mit Behinderungen. Die Mindeststandards gelten als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in jeder Form von Flüchtlingsunterkunft. Sie bieten eine erste bundesweit einheitliche Grundlage, um den Schutz vor Gewalt sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern. Eine bundesgesetzliche Regelung, die vorsieht, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sichergestellt werden muss, wurde bereits vom Bundestag beschlossen.
Vor diesem Hintergrund tagt am Freitag, dem 08. Dezember 2017 in Potsdam die Fachkonferenz der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“. Veranstaltungsort ist das Hoffbauer-Tagungshaus Hermannswerder 23 in 14473 Potsdam.
Diskussion anhand konkreter Umsetzungsbeispiele
Aktuell wird in 100 Unterkünften an ausgewählten Standorten bundesweit modellhaft erprobt, wie die Mindeststandards umgesetzt werden können und welche positiven Effekte sich daraus nicht nur für die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch für die Mitarbeitenden in den Unterkünften, die Träger und die Kommunen ergeben.
Zielsetzung der Fachkonferenz ist es, die bei der Umsetzung entwickelten Konzepte und gesammelten Erfahrungen, ‚lessons learned‘ und ‚good practice‘ zu diskutieren und anhand konkreter Umsetzungsbeispiele aufzuzeigen, wie eine Implementierung vor Ort gelingen kann. Dabei werden die spezifischen Rahmenbedingungen in Brandenburg, beispielsweise große Landkreise sowie die vielfach dezentrale Unterbringung von Geflüchteten, selbstverständlich berücksichtigt. Dies soll die Teilnehmer als Verantwortliche des Landes und in den Kommunen sowie bei Wohlfahrtsverbänden, Trägern von Flüchtlingsunterkünften und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Einführung von Schutzstandards praxisnah unterstützen.
Bundesfamilienministerium und UNICEF
Die insgesamt sechs bundesweiten Fachkonferenzen sind Teil der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die vom BMFSFJ und UNICEF ins Leben gerufen wurde. Die Fachkonferenzen finden statt im Rahmen von „Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“, dem gemeinsamen Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als einer der Partner unterstützt das Programm die Fachkonferenz mit dem Servicebüro Berlin.
Sozialstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt nimmt an der Fachkonferenz der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ teil und eröffnet die Veranstaltung mit einem Grußwort. Auch die Integrationsbeauftragte Dr. Doris Lemmermeier und die Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Monika von der Lippe, sprechen auf der Fachkonferenz.
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Carolin Michaelsen (Telefon: 030 257676-600, E-Mail: fachkonferenzen@dkjs.de).
Weitere Informationen
Vorstellung der aktuellen Mindeststandards zum Download
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