Gruppenfoto der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Potsdam

Ergebnisse der 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Die 94. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) ist heute in Potsdam zu Ende gegangen. Unter den zentralen Themen der Konferenz war auch der Bereich Flucht und Integration.

Keine frühzeitige Identitätsprüfung mittels Fingerabdruck

Hessens Arbeits- und Sozialminister, Stefan Grüttner, stellte auf der ASMK klar: „Es ist nach wie vor erforderlich, neben der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen auch sicherzustellen, dass nur antragsberechtigte Flüchtlinge (einschließlich der nachziehenden Familienangehörigen) SGB II-Leistungen erhalten. Hierzu ist es unerlässlich, im Rahmen der Leistungsantragstellung bei Zweifeln an der Identität des Einzelnen eine entsprechend frühzeitige Identitätsprüfung mittels eines Fingerabdrucks vorzunehmen.“ Grüttner nannte es „ausgesprochen bedauerlich“, dass dieser im wohlverstandenen Eigeninteresse aller Sozialleistungsbezieher liegende hessische Antrag keine Mehrheit gefunden hat. „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, da damit ein möglicher Mehrfachbezug von Leistungen nicht frühzeitig verhindert und dem Leistungsmissbrauch weiter Vorschub geleistet werden kann. Das geht sehenden Auges zu Lasten der Gesellschaft“, schloss der Hessische Staatsminister.

Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz begrüßt die Fortschritte im Bereich der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August 2016. Die Länder bekräftigen ihre Erwartungen an den Bund, das bestehende Förderangebot im Sinne einer präventiven Arbeitsmarktpolitik und nachhaltigen Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt zu erweitern und zu verstetigen. So wird der Bund von den Ländern unter anderem aufgefordert, sprachförderungs- und arbeitsmarktbezogene Integrationsangebote für alle Geduldeten und Gestatteten mit Arbeitsmarktzugang unbefristet zu öffnen.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) tagt regelmäßig einmal jährlich am Ende des Jahres (Hauptkonferenz). Die Organisation führt die Geschäftsstelle der Arbeits- und Sozialministerkonferenz des jeweiligen Vorsitzlandes aus. Der Vorsitz und die Geschäftsführung gehen jedes Jahr auf ein anderes Land über. Im nächsten Jahr wechselt der ASMK-Vorsitz nach Nordrhein-Westfalen.

Weitere Ergebnisse der Konferenz finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des MASGF.

 

Weitere Informationen
Pressemitteilung des MASGF zur 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz

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