Deutschkurse zur beruflichen Integration kein zu versteuernder Arbeitslohn (Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com)

Deutschkurse zur beruflichen Integration kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Für Geflüchtete und andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist das Erlernen der deutschen Sprache eines der ersten und größten Hindernisse, um im hiesigen Berufsalltag Fuß zu fassen. Wenn Arbeitgeber eine entsprechende Sprachkenntnis ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das vorgesehene Aufgabengebiet verlangen und deshalb die Kosten für Deutschkurse übernehmen, brauchen diese den gewährten Vorteil nicht als Arbeitslohn zu versteuern. Darüber hat Brandenburgs Finanzministerium heute informiert.

Deutschkurse zur beruflichen Integration nutzen beiden Seiten

Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski begrüßte, dass ein mit den Ländern abgestimmtes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen jetzt nochmal ausdrücklich klarstellt, dass solche Arbeitgeberleistungen für Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung von Deutschkenntnissen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. „Damit haben Arbeitgeber jetzt mehr Sicherheit. Sie wissen nun, dass sie Aufwendungen für Sprachkurse für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – deren Muttersprache nicht Deutsch ist – nicht als Arbeitslohn zu versteuern brauchen. Das nützt natürlich den Menschen mit Migrationshintergrund, wie etwa Geflüchteten, um mit einer Tätigkeit auch finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Das nützt aber auch den Arbeitgebern, die qualifiziertes Personal erhalten. Und nicht zuletzt nützt dies auch der Gesellschaft, denn unser gemeinsames Ziel ist es, dass sich hier lebende Migrantinnen und Migranten schnell integrieren können“, betonte Trochowski.

BMF-Schreiben klärt Situation für Deutschkurse zur beruflichen Integration

Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind immer dann kein Arbeitslohn, wenn sie im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dies stellt das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen jetzt nochmal ausdrücklich für Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung von Deutschkenntnissen klar.

Darüber hinaus weist das Brandenburgische Finanzministerium darauf hin, dass Beschäftigte mit Migrationshintergrund kostenlose berufsbezogene Deutschkurse aus der Regelförderung des Bundes besuchen können. Voraussetzung für die Teilnahme sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1(GER) und ein beendeter Integrationskurs. Hierzu gibt es weitere Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

 

Weitere Informationen:
Pressemitteilung auf der Seite des Brandenburgischen Finanzministeriums

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