Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" (Foto: bmfsfj.de)

Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ gestärkt

Die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ entwickelt Mindeststandards zum Schutz besonders schutzbedürftiger Gruppen. Im Rahmen eines großen Netzwerktreffens aller Partner haben Bundesfamilienministerin Katarina Barley und die für Deutschland zuständige UNICEF-Koordinatorin Kirsten Di Martino neue Partner der Initiative begrüßen können.

Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ mit mittlerweile 37 Partnern

Die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ wurde gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF im Frühjahr 2016 ins Leben gerufen. Mit 16 Partnern entwickelte die Bundesinitiative Mindeststandards zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Personengruppen, zu denen insbesondere Kinder, Jugendliche, Frauen, LSBTIQ-Geflohene sowie Menschen mit Behinderungen zählen. Die Mindeststandards erstrecken sich vor allem auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Mittlerweile ist die Bundesinitiative auf 37 national wie international tätige Verbände und Organisationen angewachsen. Alle eint das Ziel, den Gewaltschutz in den Unterkünften kontinuierlich zu verbessern und in einem nächsten Schritt die Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen in der Gesellschaft zu unterstützen.

Bundesfamilienministerin Katarina Barley: „In weniger als einem Jahr ist es uns gelungen, den Schutz von tausenden Geflüchteten, darunter insbesondere Kindern und Frauen, deutlich zu verbessern. Dies war nur durch die Entwicklung von Schutzstandards und dem Einsatz von Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren in Flüchtlingsunterkünften möglich.“

100 Unterkünfte mit Schutzkonzept bis Ende des Jahres

Bis Ende dieses Jahres werden in rund 100 Unterkünften entsprechende Schutzkonzepte eingeführt sein. Die Stellen der Gewaltschutzkoordinatoren werden vom Bundesfamilienministerium finanziert. UNICEF schult die Koordinatoren sowie Einrichtungsleitungen und unterstützt sie beim Erstellen und Weiterentwickeln eigener, auf die jeweilige Unterkunft zugeschnittener Schutzkonzepte.

„Kinder und andere besonders gefährdete Personengruppen brauchen in Flüchtlingsunterkünften weiterhin dringend Schutz und starke Fürsprecher“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. “Deshalb freue ich mich sehr, dass unsere gemeinsame Initiative weitere Partner dazugewinnen konnte, die sich mit uns für den Schutz und die Rechte von geflüchteten Menschen in Deutschland einsetzen.“

Bereits Ende Juni wurde die zweite Auflage der Mindeststandards veröffentlicht. In diese flossen die Rückmeldungen von Bewohnerinnen und Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften sowie Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe ein. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung zusätzliche Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTIQ-Geflüchtete sowie für geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften. Insgesamt waren mehr als 30 Organisationen und 138 geflüchtete Menschen an der Überarbeitung beteiligt.

Aktuelle Fassung zum Download

Die zweite Auflage der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht kostenlos zum Download bereit. Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen.

 

Weitere Informationen
„Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ in 2. Auflage
Sonderförderung der KfW für bauliche Schutzmaßnahmen
Allgemeine Informationen zur Bundesinitiative und ihren Partnern

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