Erstaufnahmeplätze Berlin Brandenburg (Foto: picture alliance)

Brandenburg stellt Berlin 995 Erstaufnahmeplätze für Asylbewerber zur Verfügung

Brandenburg wird bis zu 995 Asylbewerber aus Berlin im Rahmen der Erstaufnahme übernehmen. Einer entsprechenden Vereinbarung stimmte das Kabinett am Dienstag in Potsdam zu. Auch der Berliner Senat hatte heute zugestimmt. Dabei handelt es sich um Asylsuchende, die registriert, erstuntersucht und geimpft sind, ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben und bei denen mit einer längeren Verweildauer in der Aufnahmeeinrichtung zu rechnen ist. Die Asylbewerber sollen Erstaufnahmeplätze in der Außenstelle Wünsdorf (Landkreis Teltow-Fläming), der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, erhalten. Beide Seiten verständigten sich zudem darauf, dass unter den Flüchtlingen höchstens 300 allein reisende junge Männern sein dürfen. Brandenburg geht davon aus, dass die Plätze ab Oktober durch Berlin belegt werden.

Erstaufnahmeplätze – bessere Auslastung, ausgewogenere Zusammensetzung

Innenminister Karl-Heinz Schröter unterstrich: „Der Rückgang der Asylbewerberzahlen seit Jahresbeginn ermöglicht uns diese Unterstützung für unser Nachbarland Berlin. Mit Wünsdorf konnten wir Berlin auch einen Standort mit sehr guten Verkehrsverbindungen in die Hauptstadt anbieten. Uns kam es in den Verhandlungen mit Berlin vor allem darauf an, eine ausgewogene Mischung der Asylbewerber sicher zu stellen, die eine einseitige Belegung mit allein reisenden jungen Männern verhindert. Das ist gelungen.“

Berlin zahlt für die Unterbringung und Verpflegung einen festen Tagessatz von 34 Euro pro Asylbewerber. Darin nicht enthalten sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie Taschengeld und externe medizinische und psychologische Versorgung. Diese Kosten trägt Berlin gesondert. Ferner wurde vereinbart, dass Berlin unabhängig von der tatsächlichen Nutzung monatlich Zahlungen für mindestens 330 Plätze leistet. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und ist zeitlich nicht befristet.

Die Beschulung für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus den Familien, die durch Berlin in Brandenburg untergebracht werden, wird durch Berlin sichergestellt. Dazu gehört auch die Bereitstellung des erforderlichen Unterrichtsmaterials. Brandenburg stellt die hierfür notwendigen Räumlichkeiten auf dem Gelände der Erstaufnahmeeirichtung zur Verfügung.

Hintergrund

Seit dem Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes im Oktober 2015 können zwei oder mehr Länder vereinbaren, dass Asylbegehrende, die von einem Land entsprechend seiner Aufnahmequote aufzunehmen sind, von einem anderen Land aufgenommen werden.

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