Onlinezugangsgesetz - Symbolbild (Foto: momius - stock.adobe.com)

Brandenburg federführend für Ein- und Auswanderung beim Onlinezugangsgesetz

Brandenburg übernimmt die Projektfederführung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für das Themenfeld Ein- und Auswanderung. Innenstaatsekretärin Katrin Lange teilte mit, dass sich das Land gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt mit diesem Schwerpunkt beschäftigen wird. Außerdem hat Brandenburg angeboten, mit anderen Bundesländern zusammen elektronische Anwendungen für sogenannte Querschnittsleistungen zu entwickeln.

Zunächst Benchmarking

Lange: „Der Schwerpunkt Ein- und Auswanderung betrifft sehr wichtige gesellschaftliche Themen wie die Fachkräftezuwanderung, Flüchtlinge und Integration. Zunächst geht es darum, zu prüfen, welche Online-Anwendungen es bundesweit bereits gibt und diese zu bewerten. Anschließend muss eine Art Blaupause erstellt werden, wie die zahlreichen Verwaltungsleistungen in diesem Themenfeld elektronisch angeboten werden können. Danach kann es an die konkrete Umsetzung gehen.“

Zum Themenbereich Ein- und Auswanderung gehören unter anderem Verfahren zur elektronischen Erstellung von Aufenthaltserlaubnissen, Arbeitsgenehmigungen oder Auszügen aus dem Ausländerzentralregister, aber auch Einbürgerungstests und Anträge auf Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft bei der Auswanderung. Die genannten Verwaltungsdienstleistungen gehören zu einem Katalog von insgesamt 575 Digitalisierungsvorhaben, die die Bundesländer arbeitsteilig umsetzen wollen.

Elektronischer Gang zur Behörde

„Mit der Festlegung der Projektfederführung auf der letzten Sitzung des IT-Planungsrates von Bund und Ländern ist ein weiterer Schritt getan worden, um die Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Das Hauptziel ist ein bürger- und unternehmensfreundlicher Verwaltungszugang über einen gemeinsamen Portalverbund, der den elektronischen Gang zur Behörde unkompliziert und zugleich sicher gestaltet“, so Lange weiter.

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch online über Verwaltungsportale digital anzubieten.

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