Sozialministerin Diana Golze (Foto: dpa/Ralf Hirschberger)

Land will Kommunen bei Integration weiter unterstützen

Bei ihrer Teilnahme an der Diskussionsveranstaltung “Brandenburg Kommunal” hat Sozialministerin Diana Golze den Brandenburger Kommunen weiterhin die Unterstützung der Landesregierung bei der Integration von Flüchtlingen zugesagt. Dabei geht es um Themen wie die Gesundheitsversorgung, die Einbindung in den Arbeitsmarkt, den Spracherwerb sowie die Förderung des Ehrenamtes und der Willkommenskultur, wie die Ministerin am Donnerstag in einer Rede in Strausberg erläuterte.

Ausrichter der Veranstaltung waren ein Ausschuss des Versorgungsunternehmens EWE und die Fachzeitschrift „Unternehmerin Kommune“.  Ein erstes Diskussionsforum unter dem Motto „Brandenburg Kommunal“ gab es im Juli 2016.

 

Kommunen und Integration.
Wie das Land diese Aufgaben unterstützt.
Konzepte, Maßnahmen, Ergebnisse.

Rede von Diana Golze am 30. März 2017 in Strausberg

Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrter Herr Böttcher,
sehr geehrte Landrätin, sehr geehrte Landräte,
sehr geehrte Amtsdirektorin und Amtsdirektoren, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

„Refugees welcome, réfugiés bienvenus“ hat im Land Brandenburg bekanntlich schon eine jahrhundertealte Tradition. Wie Sie wissen, lud der große Kurfürst Friedrich Wilhelm im Jahr 1685 mit dem Edikt von Potsdam Zehntausende aus Frankreich flüchtende Hugenotten nach Brandenburg ein.

Auch heute nehmen wir wieder Menschen auf, die ihre Heimatländer verlassen haben und in Brandenburg ein neues Zuhause suchen. Es geht dabei nicht nur um die bloße Versorgung der Flüchtlinge, sondern vor allem darum, dass sie in unserer Gesellschaft ankommen, dass sie hier eine Wohnung, Arbeit und Freunde, eine gute Schule für ihre Kinder und vielleicht auch einen Sportverein finden, kurz: sich in unsere Gesellschaft integrieren.

So steht es im Koalitionsvertrag und mit diesem Ziel gestalten wir Brandenburgs Sozialpolitik: „Brandenburg ist das Land der sozialen Gerechtigkeit und des Zusammenhalts. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, die stark ist, gerade weil es in ihr gerecht zugeht“. . .

Wiralle sind heute hergekommen, um über diese Aufgabe zu diskutieren. Das zeigt, wie ernst Sie – und auch wir als Landesregierung – diese Angelegenheit nach wie vor nehmen. Es ist eine Querschnittsaufgabe, welche die Zusammenarbeit aller Akteure in der Gesellschaft einfordert. Sie hat unser Land in den vergangenen zwei Jahren bewegt und verändert. Sie hat uns vor große Herausforderungen gestellt. Das war und ist nicht immer leicht, aber ich blicke mit Stolz auf den Weg zurück, den Brandenburg bisher gegangen ist. In Zusammenarbeit von Land und Kommunen haben wir es geschafft, allen Ankommenden Unterkunft und Versorgung zur Verfügung zu stellen. Wir haben aber auch zahlreiche Maßnahmen angestoßen, damit die Menschen hier heimisch werden. Von wachsender Bedeutung ist hier natürlich die Integration in Ausbildung und Arbeit.

Vor diesem Hintergrund schätze ich es, dass bei den Unternehmen ebenfalls große Bereitschaft besteht, die Aufgabe anzunehmen, auch wenn die Zugewanderten nicht alle vollendet ausgebildete Fachkräfte und Spezialisten sind, wie wir uns dies vielleicht gewünscht hätten.

Aufgabe des Landes ist es, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kommunen, Zivilgesellschaft und die Geflüchteten selbst die Integrationsarbeit bewältigen können. Die Kommunen kennen die Begebenheiten vor Ort, die Bedürfnisse der Menschen, die regionalen Herausforderungen. Daher können nur sie es leisten, die Rahmenbedingungen mit Leben zu füllen und Verantwortung dafür zu tragen, dass Integration vor Ort gelingt. Vor Ort, also dort, wo die Menschen aufeinander treffen und gemeinsam leben. Ich möchte zunächst darauf eingehen, welche Rahmenbedingungen das Land für die Aufnahme und Integration von Zugewanderten geschaffen hat. Dabei werde ich mich auf die Maßnahmen konzentrieren, welche aus meinem Haus selbst stammen. Hier sind drei wesentliche Bereiche zu nennen:

  • die Grundversorgung der Zugewanderten einschließlich der Gesundheitsversorgung und die Neuerungen durch das im April letzten Jahres in Kraft getretene Landesaufnahmegesetz
  • die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und der Spracherwerb
  • die Förderung von Willkommenskultur und Ehrenamt

Zur Grundversorgung

Zunächst war und ist es das drängendste Problem, die erste Basisversorgung der Zugewanderten sicher zu stellen. Dazu zählen vor allem Unterkunft, Gesundheitsversorgung sowie soziale Beratung für die Geflüchteten. Hier hat das neue Landesaufnahmegesetz erhebliche Verbesserungen für Geflüchtete wie für die Kommunen gebracht. Kurz zu den wesentlichen Neuerungen:

Erstattungsdynamik

Wie Sie, die Kolleginnen und Kollegen aus den Landkreisen und kreisfreien Städten wissen, ist eine wichtige Neuerung die Veränderung der Kostenerstattungsdynamik: Bisher wurde den Kommunen eine einheitliche Pauschale für Unterbringung, Betreuung und Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt. Das Land hat das System nun an den Bedarf angepasst und ein Mischsystem aus pauschaler Erstattung und Spitzkostenabrechnung eingeführt. So soll den unterschiedlichen Belastungen der Kommunen vor allem hinsichtlich der gesundheitlichen Probleme und der speziellen Bedürfnisse bestimmter Gruppen von Geflüchteten besser Rechnung getragen werden.

Weiterhin wurde die Begrenzung der Erstattung auf vier Jahre nach der Ankunft aufgehoben. Bleiben Asylsuchende oder Geduldete länger im Geltungsbereich des Landesaufnahmegesetzes, trägt das Land die Kosten nun zeitlich unbefristet.

Kostenerstattung Unterkunft

Um eine leichtere Aufnahme der Flüchtlinge in Nachbarschaft und Sozialraum zu ermöglichen, hat das Land die bisherige Investitionspauschale erweitert. Während ursprünglich nur neue Plätze in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungsverbünden finanziert wurden, können jetzt auch die Kosten für die Unterbringung in Wohnungen erstattet werden. Dies haben wir auch im Koalitionsvertrag so vereinbart.

Mittlerweile haben wir bekanntlich in den 2015 und 2016 geschaffenen Unterbringungseinrichtungen einen teilweise erheblichen Leerstand, da die Flüchtlingszahlen nach dem starken Anstieg wieder stark zurückgegangen sind. Hierüber haben Sie bereits am 6. Juli 2016 intensiv mit der Finanzstaatssekretärin, Frau Trochowski, diskutiert. Dennoch so viel zum Thema „Leerstandskosten“:

Um die finanzielle Mehrbelastung der Landkreise und kreisfreien Städte gering zu halten, beteiligt sich das Land an diesen Kosten. Zur Entlastung der Kommunen für leerstehende Flüchtlings-Unterkünfte wird das Land Brandenburg 11,6 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Grundlage ist die Förderrichtlinie zum Fairen Lastenausgleich, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist.

Migrationssozialarbeit

Wesentlich verbessert hat sich die soziale Beratung von Geflüchteten durch den Ausbau der Migrationssozialarbeit. Diese ist nun gesetzlich als Aufgabe den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Hierbei ist Brandenburg Vorreiter! In keinem anderen Bundesland ist die Migrationssozialarbeit auf diese Weise gesetzlich verankert. Im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes wurde hier der Personalschlüssel für die wohnortnahe Beratung erhöht. Mittlerweile betreut ein Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin 80 Zugewanderte, statt vorher 120. Den Landkreisen und kreisfreien Städten werden zusätzlich Kosten für 54 statt vormals 10 Stellen der Fachberatungsdienste erstattet – unabhängig davon, wie viele Personen sie aufgenommen haben. Dies ermöglicht einen erheblichen Ausbau der zielgruppenspezifischen Beratung. Das MASGF fördert ergänzend Projekte. Zu den wichtigsten gehört meines Erachtens die Mobile Heimberatung, die in Regionalteams die Migrationssozialarbeitenden in den Unterkünften aufsucht, Fortbildungsangebote je nach regionalem Bedarf bereitstellt, den fachlichen Austausch anregt und unter anderem zur Frage des Gewaltschutzes berät. Zum anderen bildet der Träger KommMit e. V. Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen zu den Themen besondere Schutzbedürftigkeit sowie psychosoziale Beratung fort. Weiterhin wird die Qualifizierung und Koordination von Sprachmittlern und Sprachmittlerinnen gefördert, um dem anhaltenden Bedarf nach Übersetzungsleistungen besser zu entsprechen.

Viele Kommunen haben uns gemeldet, dass Menschen auch nach dem Rechtskreiswechsel zum SGB II migrationsspezifische soziale Beratung benötigen und in Anspruch nehmen. Diesen Bedarf greift die Erstattungspraxis des Landesaufnahmegesetzes durchaus bereits auf. Die Erstattung erfolgt in vollen Jahrespauschalen, unabhängig davon, ob und wann im laufenden Jahr dann der Rechtskreiswechsel stattfindet. So kann eine soziale Beratung verlässlich finanziert über den Rechtskreiswechsel hinaus erfolgen.

Gesundheitsversorgung

Auch in der Gesundheitsversorgung bringt das Landesaufnahmegesetz wichtige Neuerungen, welche die Kommunen finanziell entlasten. Die Gesundheitskosten werden nun spitz abgerechnet, das heißt, dass das Land seit April letzten Jahres alle Kosten für die gesundheitliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von Asylsuchenden übernimmt. Ergänzend dazu erleichtert die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte die Abrechnung der Gesundheitskosten durch Verminderung des Verwaltungsaufwands für die Kommunen. Bisher haben 14 Landkreise und kreisfreie Städte von diesem Angebot Gebrauch gemacht.

Das sind wesentliche Neuerungen des Landesaufnahmegesetzes. Darüber hinaus unterstützt das MASGF weitere integrationsfördernde Maßnahmen:

Hier möchte ich besonders das Projekt „Zugang zur Gesundheitsversorgung und gesundheitlichen Prävention für Geflüchtete im Rahmen von integrierten kommunalen Strategien für ein gesundes Aufwachsen in Brandenburg“ hervorheben. Mit diesem Projekt legen wir einen Schwerpunkt auf die Gesundheitsversorgung von Heranwachsenden. Ziel ist es, die besonderen Bedürfnisse von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu erheben, um sie in bestehende kommunale Gesundheitsstrategien einzubinden. Das Projekt läuft seit 2015 zunächst bis zum Jahr 2018 und wird vom MASGF mit jährlich etwa 70.000 Euro gefördert.

Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass es bei der Gesundheitsversorgung für geflüchtete Kinder und Jugendliche darum gehen sollte, bestehende Strukturen zu stärken, statt Parallelstrukturen aufzubauen. Dazu wird der Auf- bzw. der Ausbau integrierter kommunaler Gesundheitsstrategien – so genannter Präventionsketten – als geeignet angesehen, um eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit zu unterstützen und dadurch Ressourcen und Kompetenzen zu bündeln. Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen wird ab 2017 die Zielstellung im Rahmen eines sich anschließenden Projektes weiterverfolgt. Akteurinnen und Akteure in den Landkreisen und kreisfreien Städten werden durch Fachfortbildungen dabei unterstützt, Strategien für ein gesundes Aufwachsen zu initiieren oder diese in bestehende Konzepte einzubinden.

Integration in Arbeit

Nachdem ich nun die Maßnahmen des Landes beschrieben habe, welche die Grundversorgung der Geflüchteten sicher stellen sollen, möchte ich mich dem Thema widmen, welches unbestreitbar ein Schlüsselmoment der Integration darstellt und welches Ihnen sicherlich auch besonders am Herzen liegt: Die Vermittlung geflüchteter Menschen in Arbeit und Ausbildung.

Sie ist eine zentrale Frage, denn der Weg von der Ankunft in Brandenburg bis zur Aufnahme einer Beschäftigung dauert häufig Monate, wenn nicht sogar Jahre und umfasst eine Vielzahl einzelner Etappen. Die Maßnahmen des MASGF sind hier auf vier Kernaspekte ausgerichtet:

  • den Spracherwerb,
  • die Anerkennung bzw. Erfassung beruflicher Qualifikationen,
  • die Zusammenarbeit mit Betrieben sowie
  • die Vermeidung von Arbeitsausbeutung.

Sprachkurse

Das Erlernen der deutschen Sprache ist das A und O für den Zugang zu Ausbildung und Arbeit. Deshalb sollten Sprachkurse so früh wie möglich und unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Geflüchteten angeboten werden sowie flächendeckend zugänglich sein.

Das MASGF hat bereits im April 2014 das Landesprogramm „Deutsch für Flüchtlinge“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds aufgelegt. Damit wird Geflüchteten, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus noch keinen Zugang zu Integrationskursen haben, ein qualifiziertes Angebot zum Deutsch-Lernen unterbreitet. Mit diesem Angebot war Brandenburg 2014 Vorreiter und das einzige Bundesland, das grundsätzlich allen Flüchtlingen die Teilnahme an Integrationskursen ermöglichte.

Aufgrund der großen Nachfrage wurde das Landesprogramm aufgestockt und bis Ende 2017 verlängert. Über den gesamten Förderzeitraum hat die Landesregierung sieben Millionen Euro zur Verfügung gestellt, damit können mehr als 2000 Kursplätze finanziert werden.

Bestehende berufliche Qualifikation

Nach dem erfolgreichen Spracherwerb stellt sich die Frage, inwieweit für den Arbeitsmarkt relevante Qualifikationen vorliegen. Laut einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ist die berufliche Qualifikation bei Geflüchteten in der Regel deutlich geringer als bei anderen Ausländergruppen. Gleichwohl bringen diese Menschen aber Fähigkeiten und Fertigkeiten mit. Eine große Herausforderung ist daher die Erfassung des Bildungsniveaus, der Qualifikationen und der Kompetenzen. Dazu hat das MASGF in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren Maßnahmen entworfen, die auf die jeweilige Situation der Geflüchteten abgestimmt sind:

Verfügen die Zugewanderten bereits über einen Berufsabschluss, können sie entsprechende Anerkennungs- und Qualifizierungsangebote wahrnehmen. Diese werden im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Qualifizierung“, kurz IQ, durch das IQ Netzwerk Brandenburg angeboten. Die Zahl der beratenen Geflüchteten ist in Brandenburg seit 2015 stark angestiegen. Momentan ist jeder Zweite, der im Rahmen dieses Programms betreut wird, ein Flüchtling.

Der Anteil von Geflüchteten, die nicht über einen Abschluss in einem in Deutschland anerkannten Beruf verfügen, ist jedoch weitaus größer. Er wird derzeit auf etwa 70 Prozent geschätzt. Diese Menschen verfügen aber dennoch häufig über arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten. Das IQ Netzwerk Brandenburg bietet im Rahmen des Projektes „IQ Brandenburg-Kompetenzfeststellung“ umfassende Verfahren zur Evaluierung dieser Kenntnisse an. Dadurch unterstützt das Netzwerk die Vorbereitung auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes sowie eine gezielte Berufswegeplanung. Außerdem ist eine praktische Erprobung mitgebrachter Fähigkeiten in Werkstätten und Betrieben vorgesehen. Ausbildung

Weiterhin soll eine mit der Sprachförderung kombinierte Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit jungen Geflüchteten Unterstützung rund um die betriebliche Einstiegsqualifizierung, abgekürzt EQ, bieten. Dieses Programm mit dem Namen „EQ-Welcome“ greift bei Personen unter 25 Jahren, bei denen das Asylverfahren bereits abgeschlossen ist. Bestandteil ist unter anderem die Einstiegsqualifizierung der Teilnehmenden in einem Unternehmen. Die Betriebe zeigen im Land Brandenburg eine relativ hohe Bereitschaft, EQ-Plätze anzubieten. Leider nehmen erst 56 Flüchtlinge an der Einstiegsqualifizierung teil. Auch die Zahl der Geflüchteten in der Erstausbildung ist mit 80 Personen sehr gering. Um diesem Missstand zu begegnen, wird in Brandenburg derzeit ein Landesfachkonzept erarbeitet, das künftig auch Zugewanderten die Teilnahme an der Assistierten Ausbildung ermöglichen soll. Dieses Förderinstrument nach § 130 SGB III ermöglicht benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu regulärer Ausbildung und unterstützt den erfolgreichen Ausbildungsabschluss.

Für die Zielgruppe der über 25-Jährigen ohne Berufsabschluss werden die Industrie- und Handelskammern zukünftig einheitliche Teilqualifikationen in verschiedenen Berufszweigen anbieten, welche auch geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive offen stehen. Über diese Zusatzqualifikation kann älteren Geflüchteten beim Weg in die Beschäftigung geholfen werden.

Betriebliche Begleitagentur

Der größte Teil der bei uns Schutz Suchenden ist im erwerbsfähigen Alter. Darin liegt für das Land Brandenburg eine Chance, den wachsenden Fachkräftebedarf auch in der Zukunft decken zu können. Vor diesem Hintergrund fördert die Landesregierung das Modellprojekt „Betriebliche Begleitagentur“, um besonders kleine und mittlere Unternehmen bei der Beschäftigung, Qualifizierung und Ausbildung von Geflüchteten zu begleiten. Dazu wurde eine Beratungs-, Anlauf- und Vermittlungsstelle etabliert, die Unternehmen informiert und bedarfsgerecht unterstützt. Im Jahr 2016 hatte die betriebliche Begleitagentur zu ca. 300 Unternehmen Kontakt. 37 Betriebe wurden mit konkreten Angeboten persönlich beraten oder begleitet.

Migration und Gute Arbeit

Mit dem Anstieg der Zuwanderung steigt zugleich die Gefahr der Arbeitsausbeutung und Abdrängung in die illegale Beschäftigung. Vor diesem Hintergrund fördert die Landesregierung die neue Fachstelle „Migration und Gute Arbeit“, die von der Weiterbildungseinrichtung „Arbeit und Leben“ Berlin-Brandenburg betrieben wird. Die Fachstelle informiert Migrantinnen und Migranten über arbeitsrechtliche Fragen und ist landesweit auch mobil unterwegs. Bis Ende September 2016 hat die Fachstelle bereits 156 Personen in 105 Fällen beraten.

Ehrenamt / gesellschaftliche Öffnung

Ein weiterer wichtiger Baustein der Integration sind die Interkulturelle Öffnung der Gesellschaft und die Pflege der Willkommenskultur. Denn letztendlich kommt es auf das gute Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger an.

Wichtig sind hier vor allem drei Aspekte:

  • die Vernetzung von Landes- und kommunaler Ebene
  • die Förderung von in diesem Bereich tätigen Initiativen und Projekten sowie
  • die qualitative Unterstützung von Ehrenamts- bzw. Willkommensinitiativen

Dialog-Veranstaltungen

Ich habe mich gefreut, mir gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten im Rahmen der Dialog-Veranstaltungen der Landesregierung selbst einen Eindruck von der Arbeit der Willkommensinitiativen machen zu können. Im Jahr 2016 fanden zwei Treffen unter dem Motto „Integration und Ehrenamt“ statt, bei denen die Verbesserung der Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen im Fokus stand. Die positive Resonanz der Veranstaltungen bestärkt uns darin, weitere Dialog-Veranstaltungen unter dem Dach des „Bündnisses für Brandenburg“ folgen zu lassen.

Kommunale Integrationsbeauftragte

In der Vernetzung von Landes- und kommunaler Ebene sind die regelmäßigen Arbeitstreffen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrationsbeauftragten im Land Brandenburg mit der Integrationsbeauftragten des Landes ein wichtiges Instrument. Erfreulich ist, dass auch in den Landkreisen Havelland und Uckermark die Stellen nachbesetzt werden konnten und dass nun in allen Landkreisen und kreisfreien Städten kommunale Integrationsbeauftragte arbeiten.

Förderung von Projekten und Initiativen

Durch die Landesintegrationsbeauftragte wird im Rahmen des Handlungskonzeptes Tolerantes Brandenburg eine Vielzahl von Projekten zum Abbau von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt gefördert. Aus Mitteln des MASGF sowie der Integrationsbeauftragten des Landes gehen darüber hinaus Zuwendungen an Initiativen und Vereine, die auf die Verständigung zwischen Deutschen und Nichtdeutschen hinwirken: so zum Beispiel die Förderung der Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie, die Antidiskriminierungsberatung des Vereins Opferperspektive e. V. und zahlreiche Migrantenorganisationen. Diese sind in den Landkreisen präsent und fungieren auch als Servicestellen für die Integrationsarbeit vor Ort.

Willkommensinitiativen

Einen besonderen Schwerpunkt legen wir weiterhin auf die Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der interkulturellen Öffnung der Gesellschaft.

Überall im Land haben sich ehrenamtliche Willkommensinitiativen gegründet, die sich auf vielfältige Art für Flüchtlinge und Asylsuchende engagieren. Ihre Arbeit ist eine wichtige Säule bei der Integration der Flüchtlinge in Brandenburg. Die Landesregierung wird dieses Engagement und auch die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen weiter unterstützen und ausbauen. Dazu fördert sie das ehrenamtliche Engagement seit August 2015. Im Jahr 2016 wurden 112 Anträge mit einem Volumen von insgesamt rund 120.000 Euro bewilligt. Im Jahr 2017 stehen dafür bis zu 200.000 Euro zur Verfügung.

Um diese gute Arbeit aufrecht zu erhalten und weiterzuentwickeln, sind auch Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche notwendig. Das im Jahr 2015 gemeinsam von der Integrationsbeauftragten des Landes, der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung und dem Landespräventionsbeauftragten gestartete Fortbildungsprogramm für ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe Tätige wird daher im Jahr 2017 weitergeführt.

Gewaltschutz für Flüchtlingsfrauen

Besonders wichtig ist mir die Unterstützung von geflüchteten Frauen und ihren Kindern. Selbstverständlich umfasst dies auch geflüchtete homo- und transsexuelle Personen (LSBTIQ).

Vorrangig sind dabei der Schutz vor Gewalt und der Zugang zum Arbeitsmarkt. So werden die Frauenschutz- und Beratungseinrichtungen im Land Brandenburg zunehmend durch von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen und ihre Kinder um Hilfe und Obdach gebeten. Die Anforderungen an den Gewaltschutz für geflüchtete Frauen steigen kontinuierlich. Unterstützung leistet hier die im Juli 2016 eingerichtete Koordinierungsstelle für alle Einrichtungen wie Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und ambulante Beratungsangebote. Die Aufgabe dieser Koordinierungsstelle ist es, die Frauenhäuser und weitere Einrichtungen des Hilfesystems besser zu vernetzen, damit sie sich fachlich weiterentwickeln und die von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder die Möglichkeit haben, die vorhandenen Hilfeangebote effizient zu nutzen. Die Koordinierungsstelle wird im Jahr 2017 mit einer aus den bisherigen Erfahrungen gespeisten landesweit ausgerichteten Konzeption fortgeführt und mit 50.000 Euro aus Mitteln der Landesgleichstellungsbeauftragten gefördert.

Zudem hat die Unterarbeitsgruppe Flüchtlingsfrauen der Arbeitsgruppe Asyl und Flüchtlinge des Landesintegrationsbeirates die Handreichung „Gewaltschutz für Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ erarbeitet und veröffentlicht. Die Broschüre bietet Aufklärung, Informationen und konkrete Empfehlungen, um dem besonderen Schutzbedürfnis geflüchteter Frauen und ihrer Kinder Rechnung zu tragen. Sie richtet sich an alle, die haupt- und ehrenamtlich, direkt oder indirekt mit geflüchteten Menschen arbeiten.

Abschluss

Um noch einmal auf die Hugenotten zurückzukommen: Auch bei ihrer Integration lief nicht alles glatt. Sie schotteten sich anfangs ab und wurden von Teilen der Bevölkerung scheel angeschaut. Mit der Zeit integrierten sie sich aber und bereicherten die brandenburgische und Berliner Gesellschaft und Wirtschaft. Die Erfahrungen lassen sich zwar nicht hundertprozentig auf die Gegenwart übertragen – nicht zuletzt, weil die Hugenotten anders als die meisten heutigen Migranten aus einem prosperierenden Nachbarland kamen. Dennoch zeigt das Beispiel, wie wichtig und lohnend die Integration der Zugewanderten ist – und zwar für beide Seiten.

Damit das gelingt, bietet das Land Brandenburg wie erläutert den Kommunen eine Vielzahl an Maßnahmen und Unterstützungsleistungen an. Ich muss jedoch noch einmal betonen, dass diese Maßnahmen immer nur das ‚Gerüst‘ der Integrationsanstrengungen bilden können – die tatsächliche Arbeit liegt vor Ort, bei Ihnen.

In diesem Sinne möchte ich mich bei Ihnen für die nicht immer reibungsfreie, aber trotzdem gute und effektive Zusammenarbeit bedanken. Wir haben in der Vergangenheit schnell Antworten auf die brennenden Fragen gefunden und tun dies noch immer. Ich hoffe, dass wir auch in Zukunft in einem konstruktiven Dialog bleiben.

Ich freue mich daher nun auf einen regen Austausch mit Ihnen dazu, wie die Maßnahmen des Landes greifen, wo Ihrer Meinung nach Nachsteuerungsbedarf besteht und welche neuen Probleme noch zu wenig Berücksichtigung seitens des Landes erfahren. Denn nur wenn wir gemeinsam die Bedingungen ständig verbessern, kann die Integration im Land auf lange Sicht gelingen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Hinweis: Es gilt das gesprochene Wort.

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