Flüchtlingsunterkunft (Foto: dpa/Bernd Settnik)

Zentrale Ausländerbehörde zählt 14.000 Zugänge für 2023

Im vergangenen Jahr hat die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) rund 14.000 geflüchtete Menschen als Zugänge gezählt. Das waren ca. 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der gezählten Personen, die durch die Bundespolizei aufgegriffen und an die ZABH weitergeleitet wurde, hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 4.750 auf 8.906 fast verdoppelt. In den vergangenen 20 Jahren wurden lediglich im Jahr 2015 mehr Zugänge in der ZABH gezählt. Die Hauptherkunftsländer in 2023 waren Syrien, Afghanistan, Türkei, Indien, Russland, Kamerun, Kenia, Iran und Jemen.

Innenminister Michael Stübgen: „Das Migrationsgeschehen hat Brandenburg im vergangenen Jahr stark gefordert. Es wurden so viele Zugänge in der Erstaufnahme gezählt wie seit 2015 nicht mehr. In besonderem Maße haben die illegalen Einreisen zugenommen. Erst durch die Einführung der Grenzkontrollen konnten die Zugangszahlen deutlich gesenkt werden. So waren es im September noch 1.892 illegal Eingereiste, die in der Erstaufnahme ankamen und im November nur noch 188. Solange die europäischen Maßnahmen zur Migrationsreduzierung nicht greifen, werden wir auf die Grenzkontrollen nicht verzichten können.“

Mehr Aufenthaltsbeendigungen als in den Vorjahren

Insgesamt wurde im vergangenen Jahr der Aufenthalt von 779 Personen beendet. 272 Personen wurden abgeschoben, wovon 52 Personen im Dublin-Verfahren an ein anderes europäisches Land überstellt wurden. 507 Personen konnten zur freiwilligen Ausreise bewegt werden.

Innenminister Michael Stübgen: „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind mit einem hohen Aufwand verbunden und sie stellen auch eine enorme Belastung für die Betroffenen dar. Deswegen hat in Brandenburg die freiwillige Ausreise stets Priorität. Wenn unsere Beratungen allerdings nicht fruchten, setzen wir die vollziehbare Ausreispflicht auch mit Abschiebungen durch. Im vergangenen Jahr wurden durch die Behörden deutlich mehr Aufenthalte beendet als in den Vorjahren. Dennoch haben wir die Notwendigkeit gesehen, Verfahren weiter zu beschleunigen und zu vereinheitlichen. So hat das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen, die Kompetenzen der Zentrale Ausländerbehörde zu erweitern. Deutschland hat eines der großzügigsten Asylsysteme der Welt. Das kann aber nur funktionieren, wenn eine rechtskräftig festgestellte Ausreisepflicht auch konsequent vollzogen wird.“

Mit einem Beschluss des Kabinetts wurde in der vergangenen Woche die Änderung der Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung beschlossen. Damit werden Aufgaben von den kommunalen Ausländerbehörden auf die Zentrale Ausländerbehörde übertragen. Somit wird zukünftig die ZABH für sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Abschiebung zuständig, sobald eine Ausreispflicht rechtskräftig wird. Damit ist klargestellt, dass die Zentrale Ausländerbehörde ab dem Zeitpunkt der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht selbstständig mit der Vorbereitung einer Rückführung beginnen kann. Dazu gehören künftig auch der Erlass von Ordnungsverfügungen, Auflagen und räumlichen Beschränkungen gegenüber vollziehbar ausreisepflichtigen Personen. Es beinhaltet aber auch die Prüfung, ob Anhaltspunkte für das Vorliegen von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten, nicht nur vorübergehenden innerstaatlichen Abschiebungshindernissen oder konkreten Bleiberechtsperspektiven vorliegen.

Zentrale Ausländerbehörde erhält zukünftig mehr Zuständigkeiten

Außerdem wird die ZABH mit Inkrafttreten der Änderung zuständig für alle ausländischen Personen in Haft zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe, in Abschiebungshaft gemäß § 62 Aufenthaltsgesetz oder in einer freiheitsentziehenden Maßnahme der Besserung und Sicherung gemäß § 61 Strafgesetzbuch.

Darüber hinaus wird auch die Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde für die sogenannten Aufgriffsfälle mit der geänderten Verordnung geregelt. Die Zentrale Ausländerbehörde wird zentrale Ansprechstelle für das Land Brandenburg, die rund um die Uhr aufnahmebereit ist und an der alle aufenthaltsrechtlichen Zuständigkeiten gebündelt verfügbar sind. Bei den Aufgriffsfällen handelt es sich in der Praxis insbesondere um ausländische Personen, die im Inland bei Polizeikontrollen ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen werden und für die noch keine Ausländerbehörde zuständig ist oder nach denen gefahndet wird und die Zentrale Ausländerbehörde nun aus eigener Zuständigkeit die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann.

Hintergrund

Kriegsflüchtlinge Ukraine
Aufgrund ihres besonderen Aufenthaltsrechts werden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine seit dem Rechtskreiswechsel in 2022 nicht mehr über die Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommen, sondern direkt in den Kommunen. Um eine Vergleichbarkeit des Migrationsgeschehens zu gewährleisten, werden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in der Bilanz der Zugänge der Zentralen Ausländerbehörde daher nicht berücksichtigt.

Ausreisepflichtige Personen
Insgesamt sind aktuell 8.829 Personen in Brandenburg ausreisepflichtig, davon sind 4.400 vollziehbar ausreisepflichtig (ein Rechtsbehelf ist nicht mehr möglich), wovon rund 2.300 Personen auch tatsächlich abschiebbar sind (d.h., es bestehen keine tatsächlichen Vollzugshindernisse).

 

Übersicht beendete Aufenthalte 2020 bis 2023

Jahr Aufenthalt beendet gesamt Abschiebung Dublin-Überstellung Freiwillige Ausreise

2020

634 160 79 395
2021 631 170 40 421
2022 480 138 34 308
2023 779 220 52 507
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