Flüchtlingsunterkunft (Foto: dpa/Bernd Settnik)

Kommunen haben 2022 bereits über 35.770 Geflüchtete aufgenommen

Die deutlich gestiegene Zahl von Geflüchteten stellt das Land Brandenburg und seine Kommunen vor große Herausforderungen. Zur aktuellen Situation bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter fand im Sozialministerium ein Austausch mit den Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten der Landkreise und kreisfreien Städte statt. In diesem Jahr wurden bislang insgesamt über 35.770 Geflüchtete, darunter viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, von den Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg aufgenommen (Stand: 19. Oktober). Damit wurde schon jetzt der letzte Höchststand aus dem gesamten Jahr 2015 um rund 10.000 aufgenommene Geflüchtete überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem landesweit insgesamt rund 3.960 Geflüchtete aufgenommen wurden, ist das eine Steigerung um mehr als 800 Prozent.

Flüchtlingszahlen steigen im Zusammenhang mit russischem Angriffskrieg

Sozialstaatssekretär Michael Ranft: „Wir sind mit einer Zugangssituation konfrontiert, die die Flüchtlingskrise 2015/2016 schon jetzt deutlich übertrifft. Hauptursache für die so deutlich gestiegene Zahl von Geflüchteten ist der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Dass bislang von Unterbringungen in Notunterkünften nur sehr wenig Gebrauch gemacht werden musste, haben wir zum einen der großen Hilfsbereitschaft der Bevölkerung zu verdanken. Schätzungsweise 70 Prozent der Menschen, die aus der Ukraine geflohen und in Brandenburg angekommen sind, sind in Privatwohnungen untergekommen. Aber auch die Kommunen haben mit großem Engagement schnell zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung geschaffen. Die Aufnahme und Unterbringung so vieler Menschen erfordert auch weiterhin eine solidarische Kraftanstrengung aller daran beteiligten Akteure, auch wenn es für alle Regionen immer schwieriger wird, weitere Unterbringungskapazitäten zu erschließen.“

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Rechtliche Grundlage ist das Landesaufnahmegesetz (LAufnG). Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote.

Aufnahmesoll für Landkreise bereits dreimal erhöht

Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat das Land Brandenburg in diesem Jahr bereits dreimal das Aufnahmesoll für die Landkreise und kreisfreien Städte erhöht, von ursprünglich 4.390 auf 35.990 zu verteilende Personen. Mit Stand 19. Oktober haben die Kommunen zusammen insgesamt 35.772 ihnen zugeteilte Geflüchtete aufgenommen. Neun kreisfreie Städte bzw. Landkreise haben ihr jeweiliges Jahresaufnahmesoll bereits übererfüllt.

Nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte betrug die Anzahl der Plätze in Unterkünften der kommunalen Aufgabenträger mit Stand 30. September insgesamt 39.413, von denen 31.396 Plätze in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung nach dem LAufnG belegt waren. Da aus verschiedenen Gründen nicht alle Platzkapazitäten vollständig belegt werden können (zum Beispiel kann zusammen mit einer Familie nicht noch eine weitere familienfremde Person untergebracht werden), standen zum Stichtag 30. September tatsächlich noch insgesamt 2.464 Plätze zur Verfügung. Die tatsächliche Platzkapazität in den Landkreisen, die ihr Aufnahmesoll noch nicht erfüllt haben, belief sich auf 1.740 Plätze.

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