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Neue Vereinbarung zur Erstaufnahmeeinrichtung Wünsdorf

Berlin und Brandenburg haben sich im Grundsatz darauf verständigt, den Personenkreis der Geflüchteten, die in Wünsdorf untergebracht werden können, zu erweitern. Die zwischen dem Brandenburgischen Innenministerium und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales getroffene Einigung sieht vor, sie auch auf Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern – wie den Ländern des Westbalkan – und der Republik Moldau auszudehnen.

Berlin zugeteilte Asylbewerber aus diesen Herkunftsländern sollen damit künftig zusätzlich zu dem bisher festgelegten Personenkreis ebenfalls während ihres laufenden Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung in Wünsdorf untergebracht werden. Brandenburg hatte Berlin die hier vorhandenen freien Plätze zur Unterbringung von Berliner Asylbewerbern gegen eine entsprechende Kostenübernahme zur Verfügung gestellt. Die beabsichtigte Verwaltungsvereinbarung wird nun dementsprechend ergänzt. Die Rückführung dieser Personen erfolgt dann wieder in Zuständigkeit von Berlin.

Wünsdorf wichtige Entlastung für die Hauptstadt

Senator Mario Czaja: „Ich freue mich, dass wir jetzt gemeinsam diese Einigung erzielen konnten und danke Brandenburg für sein Entgegenkommen. Durch die neue Regelung kann nun ein größerer Teil der Menschen, die in Berlin Asyl beantragt haben, die gut ausgestattete Erstaufnahmeeinrichtung in Wünsdorf nutzen. Für Berlin mit seiner angespannten Unterbringungssituation ist dies eine wichtige Entlastung. Ich bin sicher, dass in Kürze mehr Geflüchtete aus den Notunterkünften in Berlin vorrübergehend nach Brandenburg umziehen können. Wir möchten damit auch dazu beitragen, dass Turnhallen auch vor der Fertigstellung von Tempohomes schon freigezogen werden können.“

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter: „Die jetzt gefundene Einigung ist eine pragmatische Lösung, die der neuen Situation Rechnung trägt. Sie ist nicht nur im Interesse beider Länder, sondern vor allem im Interesse der betroffenen Asylsuchenden, die in Wünsdorf gute Bedingungen vorfinden werden. Die nachbarschaftliche Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg hat sich auch in diesem Fall bewährt. Für uns war zudem wichtig, dass auch in Zukunft nicht mehr als 300 alleinreisende Männer in Wünsdorf untergebracht werden. Dabei wird es bleiben.“

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten in Berlin wird die nach den neuen Kriterien für eine Unterbringung in der EAE Wünsdorf in Frage kommenden weiteren Asylbewerber zügig identifizieren.

Download der Pressemitteilung als PDF-Datei:
Berlin und Brandenburg erweitern Vereinbarung zur Unterbringung Berliner Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung Wünsdorf

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