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Symbolbild Flüchtlingswohnheim (Foto: LHH)

Innenminister stellt neue Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung für Asyl­be­wer­ber vor

Nach mehrmonatigen Arbeiten ist der Umbau des früheren Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung im Frankfurter Ortsteil Markendorf zu einer Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber abgeschlossen. Am Freitag (24. Februar 2017, 15-17 Uhr) können sich Bürgerinnen und Bürger bei einem Tag der offenen Tür über die neue Einrichtung informieren. Innenminister Karl-Heinz-Schröter wird die Besucher zum Auftakt des Tages der offenen Tür begrüßen. Angeboten werden Gruppenführungen durch das Gebäude. Die ersten Asylbewerber werden voraussichtlich im März einziehen.

In der neuen Außenstelle sollen vorrangig Familien untergebracht werden. Sie bietet auf fünf Geschoßebenen mit zusammen knapp 5.900 Quadratmetern Fläche Platz für 280 Personen. Für die künftigen Bewohner wurden neben den Unterkunftsräumen auch Kinderspielzimmer, Unterrichtsräume sowie Fernseh- und Gemeinschaftsräume eingerichtet. Zudem gibt es Gebetsräume für Christen und Muslime. In dem Gebäude sind auch Sozialdienste und Kinderbetreuung untergebracht. Im Frühjahr werden auf der Außenanlage noch ein Spielplatz und ein Bolzplatz entstehen. Die Gesamtkosten für den Umbau des früheren Bürobaus zu einer Erstaufnahmeeinrichtung belaufen sich auf knapp acht Millionen Euro.

Insgesamt verfügt die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für Asylbewerber damit über sechs Standorte. Neben der Zentrale in Eisenhüttenstadt Poststraße (Landkreis Oder-Spree) sind dies noch die Außenstellen am Karl-Ritter-Platz in Frankfurt (Oder), in Doberlug-Kirchhain (Landkreis Elbe-Elster) und in Wünsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) sowie der Reservestandort Unterschleuse in Eisenhüttenstadt. Insgesamt stehen damit rund 3.200 Plätze für die Erstaufnahme von Asylbewerbern zur Verfügung, von denen gegenwärtig etwas mehr als die Hälfte belegt sind.

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Neue Vereinbarung zur Erstaufnahmeeinrichtung Wünsdorf

Berlin und Brandenburg haben sich im Grundsatz darauf verständigt, den Personenkreis der Geflüchteten, die in Wünsdorf untergebracht werden können, zu erweitern. Die zwischen dem Brandenburgischen Innenministerium und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales getroffene Einigung sieht vor, sie auch auf Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern – wie den Ländern des Westbalkan – und der Republik Moldau auszudehnen.

Berlin zugeteilte Asylbewerber aus diesen Herkunftsländern sollen damit künftig zusätzlich zu dem bisher festgelegten Personenkreis ebenfalls während ihres laufenden Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung in Wünsdorf untergebracht werden. Brandenburg hatte Berlin die hier vorhandenen freien Plätze zur Unterbringung von Berliner Asylbewerbern gegen eine entsprechende Kostenübernahme zur Verfügung gestellt. Die beabsichtigte Verwaltungsvereinbarung wird nun dementsprechend ergänzt. Die Rückführung dieser Personen erfolgt dann wieder in Zuständigkeit von Berlin.

Wünsdorf wichtige Entlastung für die Hauptstadt

Senator Mario Czaja: „Ich freue mich, dass wir jetzt gemeinsam diese Einigung erzielen konnten und danke Brandenburg für sein Entgegenkommen. Durch die neue Regelung kann nun ein größerer Teil der Menschen, die in Berlin Asyl beantragt haben, die gut ausgestattete Erstaufnahmeeinrichtung in Wünsdorf nutzen. Für Berlin mit seiner angespannten Unterbringungssituation ist dies eine wichtige Entlastung. Ich bin sicher, dass in Kürze mehr Geflüchtete aus den Notunterkünften in Berlin vorrübergehend nach Brandenburg umziehen können. Wir möchten damit auch dazu beitragen, dass Turnhallen auch vor der Fertigstellung von Tempohomes schon freigezogen werden können.“

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter: „Die jetzt gefundene Einigung ist eine pragmatische Lösung, die der neuen Situation Rechnung trägt. Sie ist nicht nur im Interesse beider Länder, sondern vor allem im Interesse der betroffenen Asylsuchenden, die in Wünsdorf gute Bedingungen vorfinden werden. Die nachbarschaftliche Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg hat sich auch in diesem Fall bewährt. Für uns war zudem wichtig, dass auch in Zukunft nicht mehr als 300 alleinreisende Männer in Wünsdorf untergebracht werden. Dabei wird es bleiben.“

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten in Berlin wird die nach den neuen Kriterien für eine Unterbringung in der EAE Wünsdorf in Frage kommenden weiteren Asylbewerber zügig identifizieren.

Download der Pressemitteilung als PDF-Datei:
Berlin und Brandenburg erweitern Vereinbarung zur Unterbringung Berliner Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung Wünsdorf

Foto: picture alliance / dpa

Neues Ankunftszentrum für Asylsuchende eröffnet

Das neue Ankunftszentrum auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Eisenhüttenstadt ist offiziell in Betrieb. Nach Abschluss der Anlaufphase überzeugten sich heute Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter und der zuständige Abteilungsleiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Bernd Becking, sowie die Chefin der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Jutta Cordt, von den neuen Prozessen zur Aufnahme von Flüchtlingen.

Zusammenführung von Landes- und Bundesprozessen

Auf die Schaffung von Ankunftszentren hatten sich der Bund und die Länder infolge der im vergangenen Herbst stark gestiegenen Asylbewerberzahlen und der damit einhergehenden Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Asylanträge verständigt. In den Ankunftszentren werden sämtliche Verfahren rund um die Aufnahme von Asylsuchenden gebündelt und dadurch das gesamte Asylverfahren beschleunigt. Bisher räumlich getrennte Landes- und Bundesprozesse werden zusammengeführt – von der Erstregistrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung über die gesundheitliche Erstuntersuchung bis zum Asylantragsverfahren und der ersten Beratung für einen möglichen Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt.

Schröter betonte: „Ich erwarte von den neuen Ankunftszentren die weitere deutliche Beschleunigung der Asylverfahren. Nur so lässt sich auch zügig feststellen, wer eine Bleibeperspektive hat und wer nicht. Zu diesem Verfahren gehört auch die zweifelsfreie Feststellung der Identität der Asylbewerber, um Missbrauch und Täuschungsversuche zu unterbinden.

Diejenigen, die gute Aussichten haben oder positiv beschieden sind, erhalten hier schon eine erste Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit und werden dann möglichst schnell auf die Kommunen im Land verteilt. Jene mit schlechter Bleibeperspektive oder offensichtlich unbegründetem Asylanliegen bleiben bis zum Abschluss ihres Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung und müssen unser Land von dort aus wieder verlassen. Ich will, dass die Rückkehr rechtswirksam abgelehnter Asylbewerber konsequent umgesetzt wird, auch um keine falschen Anreize für andere zu setzen. Freiwillig wo immer möglich, durch Abschiebung wo nötig. Das setzt allerdings voraus, dass die Verfahren jetzt auch wirklich beschleunigt bearbeitet werden, denn der Aufenthalt in der Erstaufnahme ist gesetzlich auf sechs Monate begrenzt. Der Bund steht Ländern und Kommunen gegenüber in der Pflicht, endlich seine Zusagen einzulösen.“

Hohe Sicherheits- und Qualitätsstandard gewähren

Der zuständige Abteilungsleiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Bernd Becking sagte: „Mit den bundesweiten Ankunftszentren gewährleisten wir einheitlich hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards im Asylverfahren. In Brandenburg können bis zu 300 Personen täglich in das Asylverfahren aufgenommen und angehört werden. Erfahrungsgemäß können sogar bis zu 50 Prozent innerhalb von 48 Stunden entschieden werden. Damit beschleunigen wir das Gesamtverfahren beträchtlich, sehr viele Asylsuchende erhalten somit viel schneller Orientierung und Sicherheit.“

Cordt unterstrich: „Arbeit ist die beste Form der Integration. Um die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung schnellstmöglich vorzubereiten, arbeitet die Bundesagentur für Arbeit eng mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen und informiert und berät bereits im Ankunftszentrum in Brandenburg geflüchtete Menschen mit Bleibeperspektive. Es werden unter anderem berufliche Vorerfahrungen und Qualifikationen erfasst und damit die Menschen im Integrationsprozess frühestmöglich aktiviert.“

Hintergrund

Brandenburg hat im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 6.841 Asylsuchende aufgenommen. Das waren 1.027 Flüchtlinge mehr als im ersten Halbjahr 2015, aber 15.469 weniger als im zweiten Halbjahr 2015. Derzeit stellen Flüchtlinge aus der Russischen Föderation, speziell aus dem Nordkaukasus, die größte Bevölkerungsgruppe in der Erstaufnahmeeinrichtung. So stammten am 30. Juni 978 der insgesamt 1.644 Asylsuchenden in der Erstaufnahme aus der Russischen Föderation, darunter mehr als 900 aus Tschetschenien.