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Telefonhotline (Foto: schuetz-mediendesign/pixabay.com)

Telefonische Beratung zur psychosozialen Unterstützung von Geflüchteten

Die psychosoziale Beratung von Geflüchteten in Brandenburg wird weiter verbessert. Für alle Helfenden aus der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit steht ab sofort eine Telefon-Hotline zur Verfügung, die Fragen zur psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten beantwortet. Die Telefon-Nummer lautet: (0331) 23 70 836. Die Hotline ist Teil eines Projekts der „Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg“. Träger des Projekts ist der KommMit e. V. Das Angebot wird vom brandenburgischen Sozialministerium gefördert.

Sozialministerin Diana Golze sagte zum Start heute in Potsdam: „Es ist sehr wichtig, die psychosoziale Beratung für alle Geflüchteten fachgerecht sicher zu stellen. Viele Geflüchtete mussten in ihrer Heimat und auf ihrer Flucht schreckliche Dinge erleben, nicht wenige sind traumatisiert. Diese Menschen müssen nach ihrer Ankunft in den Kommunen so schnell wie möglich eine qualifizierte Beratung und psychosoziale Unterstützung erhalten. Durch das neue Beratungsangebot erhalten haupt- und ehrenamtlich Helfende nun bei Bedarf schnell und unkompliziert fachlich fundierte Informationen zum Thema psychosoziale Versorgung und Unterstützung im konkreten Einzelfall. Vor allem die Geflüchteten selbst werden von dieser qualitativen Verbesserung der Beratung profitieren.“

Psychosoziale Beratung beginnt damit, Belastungen zu erkennen

Ziel des Gesamtprojektes der „Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg“ ist es, insbesondere Migrationssozialarbeitenden die nötige Expertise zu vermitteln, um das Vorliegen von gesundheitlichen und psychosozialen Belastungen bei ihren Klientinnen und Klienten zu erkennen und sie bei Bedarf zu psychosozialer Versorgung zu beraten. Ergänzend zur Telefon-Hotline, die dienstags bis donnerstags in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr erreichbar ist, hat KommMit e.  V. dazu ein spezielles Beratungs- und Fortbildungsprogramm entworfen und bietet themenspezifische Fortbildungen, Coaching, Fallberatung und Teamqualifizierung an.

Mit dem neuen Landesaufnahmegesetz, dass im April 2016 in Kraft trat, hat die rot-rote Landesregierung die Ausstattung der Migrationssozialarbeit und damit die Beratungs- und Unterstützungsstrukturen vor Ort spürbar verbessert, indem das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten eine bessere Ausstattung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit ermöglicht.