MBJS weitet Förderung von Deutschkursen für erwachsene Flüchtlinge aus
Sprache ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) weitet die Förderung von Deutsch- und Alphabetisierungskursen aus. Dafür hat es die Förderrichtlinie für Erwachsenenbildungsveranstaltungen zur Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen fortgeschrieben und erweitert.
Deutschkurse: Bildungsauftrag auch für Erwachsene
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Das Land Brandenburg setzt den Bildungsauftrag von der Krippe bis zum Lebensabend konsequent um. Auch Menschen, die aus anderen Ländern und Kulturen zu uns kommen, sollen hier Bildungsgerechtigkeit erfahren. Das Beherrschen der deutschen Sprache und die interkulturelle Kompetenz sind entscheidende Faktoren bei der Integration in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt. Deshalb weiten wir die Förderrichtlinie auf alle Geflüchteten aus und schaffen auch für Kursanbieter attraktivere Bedingungen. Ich freue mich über alle Menschen, die die Zeit investieren, um die deutsche Sprache zu erlernen, und möchte zugleich den Kursleitungen für ihr großes Engagement danken.“
Kurs-Förderung für erwachsene Flüchtlinge aller Nationalitäten
Das Land gewährt nun Fördermittel für Sprach- und Alphabetisierungskurse für erwachsene Flüchtlinge aller Nationalitäten – bislang galten über die Richtlinie geförderten Deutschkurse primär für ukrainische Staatsangehörige. Gefördert werden unter anderem Alphabetisierungskurse, offene Angebote wie Lerncafés oder Lernwerkstätten zum Spracherwerb sowie Kurse zum Erwerb interkultureller Kompetenzen. Außerdem werden Fortbildungen für Ehrenamtliche, die Alphabetisierungs- und Deutschangebote für Flüchtlinge durchführen, und für Mitarbeitende in der Erwachsenenbildung zur Durchführung von Sprachangeboten für Flüchtlinge finanziert. Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 sind jeweils 630.000 Euro vorgesehen.
Das MBJS sichert über die Förderrichtlinie wichtige Qualitätsstandards. Anbietende müssen die geeignete Qualifikation für Kursleitende nachweisen sowie Angebotskonzepte mit Terminplanung und Lehrwerk vorlegen können. Festgelegt ist nun auch ein Mindesthonorar für Lehrende in Höhe von 32 Euro pro Unterrichtsstunde.
Weitere Informationen
Förderrichtlinie für Erwachsenenbildungsveranstaltungen zur Unterstützung der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen