Neue Bewerbungsrunde für START-Stipendien

Brandenburger Schülerinnen und Schüler mit Migrationsbezug können sich bis zum 15. März 2026 für ein Stipendium der START-Stiftung ab dem Schuljahr 2026/27 bewerben. Das dreijährige Programm fördert einerseits Demokratie und Engagement, bietet andererseits Kurse und Workshops zur Persönlichkeitsentwicklung und zur beruflichen Orientierung.

START-Stipendien einzigartige Möglichkeit

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Die Förderung durch die START-Stiftung bietet Jugendlichen eine einzigartige Möglichkeit: Es ist die Chance, sich gesellschaftlich zu engagieren und zugleich sich persönlich weiterzuentwickeln und einen Weg in die berufliche Zukunft zu entdecken. Ich danke der START-Stiftung für diese Chance speziell für junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Brandenburg.“

Bewerben um ein Stipendium kann sich, wer:

  • zwischen 14 und 20 Jahre alt ist,
  • ab dem Schuljahr 2026/27 noch mindestens drei Jahre lang zur Schule geht und
  • selbst nach Deutschland zugewandert oder Kind eines zugewanderten Elternteils ist.
Hintergrund

Die START-Förderung begleitet Schülerinnen und Schüler mit Einwanderungsgeschichte dabei, den gesellschaftlichen Wandel mitzugestalten. Die Teilnehmenden erhalten finanzielle Unterstützung und werden von Landeskoordinationsstellen betreut. In Brandenburg sind damit die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie, Brandenburg (RAA Brandenburg) betraut. Bei der Auswahl unter den Bewerbenden zählen nicht die schulischen Leistungen, sondern die Persönlichkeit und der Veränderungswille.

Die START-Stiftung fördert deutschlandweit Jugendliche mit Migrationsbezug. Seit mehr als 20 Jahren leistet das Angebot damit einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. In Brandenburg ist START seit dem Jahr 2006 aktiv. Die START-Stiftung ist eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Gemeinsam mit Partnern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wird die Förderung umgesetzt 

Weitere Informationen:
START-Landeskoordinatorin Andrea Rauch (RAA Potsdam): a.rauch@raa-brandenburg.de
Infoseite der RAA: START – die Chance für Jugendliche mit Migrationsbezug
Start-Stiftung: Infos zum START-Stipendium

Mehr Integrationshilfe durch Welcome-Center-Projekte

Ab diesem Jahr werden landesweit 14 Welcome-Center-Projekte im Rahmen der ESF+ Richtlinie „Willkommen in Brandenburg“ gefördert. Sie sollen das Land Brandenburg darin unterstützen, die berufliche und gesellschaftliche Integration von Migrantinnen und Migranten voranzubringen.

Welcome-Center: Zentrale Anlaufstellen für alle Themen

Die kommunalen Welcome Center dienen als zentrale Anlaufstellen, die Einwandernde umfassend zu allen relevanten Themen informieren und beraten. Ob bei Fragen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen, dem Zugang zu Sprachkursen, rechtlichen Fragen oder der Integration in den Arbeitsmarkt – die Welcome Center verweisen auf die spezialisierten Beratungsangebote vor Ort und bieten praxisorientierte Hilfe und individuelle Unterstützung.

„Die Erweiterung auf 14 Projekte beweist, wie wichtig der Landesregierung die erfolgreiche Integration von eingewanderten Männern und Frauen ist. So können wir noch mehr Personen mit Migrationsgeschichte erreichen und sie bei der nachhaltigen Integration unterstützen“, sagt Arbeitsminister Daniel Keller.

Brandenburg: 20 Prozent aller Beschäftigten ausländischer Herkunft

Schon heute sind in Brandenburg 123.170 Ausländerinnen und Ausländer beschäftigt (Stand: September 2025), was 12,7 Prozent der gesamten Beschäftigten in Brandenburg ausmacht. Die Anzahl der Beschäftigten mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit nimmt rasant zu – allein in den letzten vier Jahren sind es circa 42.000 ausländische Beschäftigte mehr geworden, die den demografisch bedingten Rückgang der Zahl deutscher Erwerbstätiger kompensieren.

Auch immer mehr Geflüchtete sind auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich integriert. Mittlerweile sind 8.630 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und 13.260 Menschen aus Asylherkunftsländern im Land Brandenburg beschäftigt, was beinahe 20 Prozent aller Beschäftigten mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit ausmacht.

„Angesichts des demografischen Wandels kommt es darauf an, die wachsende Zahl ausländischer Beschäftigter in Brandenburg zu halten. Die Welcome Center leisten dabei einen wichtigen Beitrag, in dem sie mit Rat und Tat bei allen Fragen um Beschäftigung und darüber hinaus zur Verfügung stehen“, so Arbeitsminister Keller.

 

Weitere Informationen
Projekte im Rahmen der ESF+ Richtlinie „Willkommen in Brandenburg“

Fast 1.100 freiwillige Ausreisen aus Brandenburg

Die Zahl der freiwilligen Ausreisen im Land Brandenburg ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Wie das Innenministerium heute in Potsdam mitteilte, wurden 2025 insgesamt 1.090 freiwillige Ausreisen gezählt – eine Steigerung um rund die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr (2024: 722). Von Januar bis Dezember 2025 wurden in Brandenburg insgesamt 1.275 Aufenthalte beendet: neben 1.090 freiwilligen Ausreisen auch durch 185 Abschiebungen und Dublin-Überstellungen (2024: 233). Das entspricht einer Steigerung der Gesamtzahlen im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel (2024: 955).

Freiwillige Ausreisen humaner

Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg hat im vergangenen Jahr 6.089 geflüchtete Menschen als Zugänge gezählt, ein Viertel weniger als 2024 (8.122 Zugänge). Hauptherkunftsländer waren 2025 insbesondere die Ukraine, Afghanistan, Syrien, Russland und die Türkei.

Innenminister René Wilke: „Der Anstieg der freiwilligen Ausreisen zeigt, wie erfolgreich Brandenburg auf diesem Gebiet mittlerweile ist. Freiwillige Ausreisen sind zweifelsohne der humanere und kostengünstigere Weg, unberechtigte Aufenthalte in Brandenburg zu beenden. Mit dem Anstieg der Ausreisen entlasten wir auch die Kommunen. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden in diesem Jahr nach Berechnung des Aufnahmesolls mit rund 7.000 Zugängen zu rechnen haben. Das insgesamt zum Vorjahr vergleichbare Niveau resultiert vor allem auf der hohen Zahl an Zugängen aus der Ukraine. Insbesondere im Winter flüchten viele Menschen aus der Ukraine vor dem barbarischen Kriegsterror Russlands.“

Neues Aufnahmesoll prognostiziert

In einem Rundschreiben sind die Landkreise und kreisfreien Städte heute darüber informiert worden, dass das Aufnahmesoll für das Jahr 2026 bei 7.081 Menschen liegt. Das Innenministerium überprüft dieses Aufnahmesoll regelhaft kalenderhalbjährlich und passt es gegebenenfalls an. Im vergangenen Jahr haben die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt 6.848 Geflüchtete aufgenommen. Der Unterschied der in einem Kalenderjahr aufgenommenen und in demselben Jahr auf die Kommunen verteilten Personen ergibt sich unter anderem aus der unterschiedlichen Verweildauer je nach Bleibeperspektive oder auch aufgrund von Direktzugängen in die Kommunen. Hauptherkunftsländer waren neben der Ukraine und Afghanistan auch Syrien sowie der Sudan.

Abschiebungen in den Iran für drei Monate ausgesetzt

Aufgrund der aktuell höchst beunruhigenden und von außen nur schwer einschätzbaren Lage in der Islamischen Republik Iran hat Innenminister René Wilke die Aussetzung von Abschiebungen Geflüchteter aus dem Land Brandenburg in den Iran für die Dauer von drei Monaten erklärt. Rechtsgrundlage ist § 60a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz. Ausgenommen von der Aussetzung von Abschiebungen sind Gefährder und Personen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben.

Lebensbedrohliche Lage im Iran

Im Iran kommt es durch staatliche Angriffe auf Protestierende derzeit unter anderem zu schweren Verletzungen und Todesfällen sowie willkürlichen Verhaftungen. Auch das Internet steht nur zeitweise zur Verfügung. Die Lage gilt als hochvolatil und lebensbedrohlich für all jene, die dem dortigen Regime nicht vollumfänglich positiv gegenüberstehen.

Bundesweit sind Abschiebungen in den Iran – aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Regimes – selten und kompliziert. Das gilt analog für Brandenburg.

Zeichen der Solidarität

Innenminister René Wilke: „Mit meiner heutigen Entscheidung möchte ich jedoch jedes Risiko ausschließen, Menschenleben in der aktuellen Lage unnötig zu gefährden und ein Zeichen der Solidarität setzen. Die Verletzung von Menschenrechten durch eine Regierung, so wie es derzeit im Iran geschieht, ist vollkommen inakzeptabel. Das Ringen um Freiheit und Selbstbestimmung darf nicht mit den Mitteln von Gewalt und Unterdrückung bekämpft werden.“

„Cottbus-Gipfel“ gegen Gewalt unter Schülern

Der Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick hat sich am Freitag mit Brandenburgs Innenminister René Wilke und Bildungsminister Steffen Freiberg getroffen. Dabei ging es um die Situation im Stadtteil Sachsendorf und Gewaltvorfälle an Cottbuser Schulen. Erörtert wurden beispielsweise aufenthaltsrechtliche Maßnahmen bei Familien mit Migrationshintergrund, aber auch die Sicherheit auf Schulhöfen, Schulwegen und im Stadtteil Sachsendorf. Ziel ist ein „Cottbus-Gipfel“ im Frühsommer.

Kreisspezifische Wohnsitzauflage wird forciert

Innenminister René Wilke: „Die vergangenen Wochen waren für die Stadt und die Cottbusser Stadtgesellschaft sehr fordernd. Gemeinsam mit dem Oberbürgermeister, den engagierten Kolleginnen und Kollegen der Stadt und den Häusern der Landesregierung haben wir alle Möglichkeiten zur Unterstützung ausgelotet. Entstanden ist ein umfangreiches Maßnahmepaket aus repressiven, präventiven und landesweit ordnenden Elementen, das bereits Wirkung entfaltet. Dieses Paket kann und wird als übertragbares Vorbild für vergleichbare Fälle in unserem Land dienen. Denn es geht hier um Cottbus. Aber es geht auch um das gesamte Land. Insbesondere Schulen müssen sichere Orte sein, die der guten Entwicklung und Reifung unserer Kinder dienen. Nicht nur, aber auch die Situation in Cottbus und anderen Städten hat mich dazu veranlasst, eine Maßnahme umzusetzen, die in der Migrations- und Integrationspolitik eine wichtige Kurskorrektur bedeutet. Ich habe mein Ministerium beauftragt, die kreisspezifische Wohnsitzauflage einzuführen und deren Umsetzung zu forcieren. Es ist nicht integrationsfördernd und auch in der Lastenverteilung nicht gerecht, wenn die Zuweisung in einen Kreis letztlich fakultativ ist. Mit dem neuen Landesaufnahmegesetz wurde die Zuweisung neu geregelt und auf Menschen mit Aufnahme fokussiert. Mit diesem Schritt jetzt sorgen wir dafür, dass mehr Verbindlichkeit entsteht und sich Integrationsstrukturen auch mittel- und längerfristig zugewiesenen Menschen widmen und deren Begleitung und Integration ermöglichen können. Konzentrationseffekte wie wir sie in Cottbus und anderen Städten erleben, mit negativer Wirkung auf Integration und einen funktionierenden Sozialraum, sind auch durch zu große Freizügigkeit und mangelnde Steuerung entstanden. Das gilt es, mit den vorhandenen Instrumenten und im Sinne aller, die hier sind und die zu uns kommen, zu korrigieren.“

Sicheres Lernumfeld ist oberstes Ziel

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Der Stadtteil Cottbus-Sachsendorf sieht sich weiterhin mit Konflikten konfrontiert, die auch in die Schulen hineingetragen werden. Daraus entstehende Probleme, die nur von wenigen Personen verursacht werden, aber viele weitere betreffen, können nur gemeinsam gelöst werden. Gemeinsam mit dem Innenminister und dem Oberbürgermeister haben wir weitere Maßnahmen verabredet. Die schwierige Lage im Stadtteil hat sich über Jahre entwickelt. Eine dauerhafte Perspektive braucht daher kurz-, mittel- und langfristige Ansätze für die Sicherheit vor Ort und einen geordneten Schulbetrieb. Dazu gehören seitens der Schule z. B. temporäre Lerngruppen ebenso wie externe Unterstützungsmaßnahmen, um die Schulentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Sozialraum voranzubringen. Oberstes Ziel ist die Stärkung der Lehrkräfte und Schulen und ein sicheres Lernumfeld für die Schülerinnen und Schüler.“

Personelle Unterstützung und Start-Chancen-Programm

Oberbürgermeister Tobias Schick: „Die Eltern haben ihre Forderungen nach Sicherheit und gleichberechtigte Bildungschancen für ihre Kinder sehr deutlich formuliert. Wir nehmen kein Blatt vor den Mund, um die Probleme zu benennen, aber wir arbeiten auch an Lösungen. Ich bin froh, dass wir das nun im Schulterschluss mit den beiden Ministerien sowie dem Staatlichen Schulamt des Landes gemeinsam weiter umsetzen. Eines meiner Ziele bleibt es, wiederholt straffällig gewordene Kinder zunächst zeitweise an anderen Schulen außerhalb der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu unterrichten. Gebraucht werden langfristig Möglichkeiten besonderer Beschulungsformen für verhaltensauffällige Kinder außerhalb von Regelschulen.“

Zudem wird konkret die Schulleitung der Regine-Hildebrandt-Grundschule personell unterstützt. Die Möglichkeiten aus dem Start-Chancen-Programm sollen umfangreich genutzt werden. Gesichert werden sollen Präventionsprojekte an Schulen und die Migrationssozialarbeit im Stadtgebiet. Hierbei wird das Jugendamt der Stadt eng mit dem Staatlichen Schulamt und der Schule zusammenarbeiten.

Gipfel soll längerfristige Migrationsthemen behandeln

Bei einem „Cottbus-Gipfel“ im Frühsommer sollen die langfristigen Aufgabenstellungen und weitere Lösungen sowie landesweit wirkenden Ansätze als mögliche Blaupause vertieft besprochen werden. Dort sollen auch weiterführende Herausforderungen rund um das Thema Migration diskutiert werden. OB Tobias Schick bekräftigte am Freitag seine Forderung, dass sich die Gesellschaft darüber verständigen müsse, wie sie mit immer jünger werdenden Straftätern umgehen will und welche Ressourcen für Betreuung, Unterkunft, Bildung und Erziehung notwendig sind.

Die Gewaltvorfälle an Schulen bewegen die Stadt Cottbus/Chóśebuz und auch das Land Brandenburg. Nachdem die Problemlage im Sommer 2025 öffentlich wurde, sind nach gemeinsamer Beratung bereits eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. So sind außergewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen, bspw. durch Einsetzung eines Sicherheitsdienstes, und die Prüfung verstärkter Videoüberwachung ergriffen worden. Seitens der Schule und des Schulamtes wurden die ordnungsrechtlichen Maßnahmen bis auf den Verweis von der Schule ausgeschöpft. Den betreffenden Eltern wurde mitgeteilt, dass weitere Regelverstöße den Verweis auf eine andere Schule nach sich ziehen und an ihre Pflicht zur Erziehung der Kinder erinnert.

Zudem bereitet die Schulleitung die Einrichtung temporärer Lerngruppen für besonders auffällige Schüler vor und wird Mittel aus dem Startchancenprogramm nutzen, um mit externer Unterstützung gemeinsam mit den Eltern die Situation in der Schule und im Umfeld zu verbessern. Das staatliche Schulamt und das MBJS begleiten die Schule eng und gewähren ihr jede mögliche Unterstützung. Dazu zählen auch zusätzliche finanzielle Mittel. Die Polizei hat mit einer Reihe repressiver und präventiver Maßnahmen wie Gefährderansprache, Schulhof- und Schulwegsicherung sowie der Bildung einer gesonderten Ermittlungsgruppe reagiert.

Wir sind uns einig: Bei den Themen Bildung sowie Ordnung und Sicherheit gibt es einen Schulterschluss zwischen der Stadt und den zuständigen Landesministerien.

Mehr als neun Millionen Euro zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte

Sieben Landkreise und kreisfreie Städte haben eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfond Plus (ESF+) beantragt, sie erhalten nun die Zuwendungsbescheide von mehr als 9,5 Millionen Euro. Mit den Fördermitteln werden Verwaltungen und Initiativen vor Ort gestärkt, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte voranzutreiben, Teilhabe zu verbessern und insbesondere den ländlichen Raum als Arbeitsort und Lebensmittelpunkt für Menschen mit Migrationsgeschichte attraktiver zu gestalten.

Verbundene Herausforderungen aktiv angehen

Innenminister René Wilke, der am 24. Dezember der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) ihren Zuwendungsbescheid persönlich überreichen wird, betonte: „Vielfalt ist eine Chance, denn Einförmigkeit verhindert Weiterentwicklung. Wenn wir dies nicht als Selbstläufer begreifen, sondern die damit verbundenen Herausforderungen aktiv angehen, können wir eine Gesellschaft gestalten, die zukunftsfähig ist. Mit der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus setzen wir einen entscheidenden Impuls: Wir stärken die zentrale Rolle der Kommunen als tragende Säule einer erfolgreichen Integrationsarbeit und ermöglichen den Landkreisen und kreisfreien Städten passgenaue Unterstützungsangebote zu entwickeln und nachhaltig zu verankern. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, Brandenburg auch in Zukunft als attraktiven Lebens- und Arbeitsstandort zu sichern. Mein Dank gilt insbesondere den teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten für ihre Anstrengungen, die Kofinanzierung zu erbringen. Aber auch allen beteiligten Partnern, die mit viel Kraft und Engagement dieses Projekt mit Leben erfüllen.“

Die beantragten Maßnahmen beginnen bereits im Jahr 2026 und können bis Ende 2028 umgesetzt werden. Aus dem ersten Fördermittelaufruf (Call) sind folgende Landkreise und kreisfreien Städte mit den benannten Fördersummen erfolgreich hervorgegangen:

Cottbus

1.730.937,00 €

Elbe-Elster

602.107,80 €

Frankfurt (Oder)

1.410.420,00 €

Oder-Spree

1.842.764,00 €

Ostprignitz-Ruppin

827.568,00 €

Potsdam

1.095.729,00 €

Potsdam-Mittelmark

2.036.652,00 €

Insgesamt handelt es sich somit um eine Gesamtsumme von 9.546.177,80 EUR aus dem ESF+. Die Kofinanzierung von 40 Prozent wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten selbst aufgebracht.

Möglichkeit, Anträge zu stellen

Für den möglichen Förderzeitraum (2026-2028) steht landesweit eine Gesamtsumme aus dem ESF+ in Höhe von 27 Millionen Euro zur Verfügung. Damit handelt es sich bei dieser Richtlinie um eines der größten ESF+-Programme in Brandenburg in der aktuellen EU-Förderperiode 2021-2027. In der Zeit vom 12. Januar 2026 bis 20. Februar 2026 ist ein zweiter Call geplant. Alle bisher noch nicht beteiligten Landkreise und kreisfreien Städte haben dann die Gelegenheit, Anträge zu stellen und passgenaue Angebote zu konzipieren.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte“ (SIM) finden sich auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Klangvolle Brücken: Weihnachten verbindet Welten

Am 9. Dezember findet um 19:00 Uhr ein internationales Adventskonzert für Toleranz und gegen Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus in Potsdam statt.

Von Chormusik bis Swing werden klangvolle Brücken gebaut

Das Konzert bringt eine Vielzahl von internationalen Künstlerinnen und Künstlern zusammen. Die Wiepersdorf-Stipendiatin Luna Ali wird zu diesem Anlass mit einer Lesung auftreten. Musikalisch werden ganz unterschiedliche Stile und Ensembles zu erleben sein, vom Chor bis zur Swing-Band, von Klassik bis Folk. Mit dabei sind Chöre und Orchester aus Brandenburg sowie das Original Vintage Orchestra aus Prag.

Dienstag, 9. Dezember, 19.00 Uhr
Eintritt frei
Erlöserkirche Potsdam, Nansenstr. 5, 14471 Potsdam

Vor der Erlöserkirche wird ein kleiner Weihnachtsmarkt aufgebaut, mit Infoständen und Glühwein.

Hintergrund zum Veranstaltungsort

Die Erlöserkirche Potsdam wurde 1896 bis 1898 nach Entwürfen des Kirchenbaurates Gotthilf Ludwig Möckel im neugotischen Stil errichtet.
Nadelspitz ragt der stolze, 74 Meter hohe Turm der evangelischen Erlöserkirche aus der geschlossenen Jugendstilbebauung der Brandenburger Vorstadt heraus und ist vom Park Sanssouci aus immer wieder zu entdecken. Der achteckige Zentralbau ist durch Seitenschiffe mit Emporen und ein Langhaus mit Orgelempore erweitert. Die Art der Einwölbung erlaubte eine große Spannweite bei relativ niedriger Raumhöhe. So wurde eine sehr gute Akustik erreicht.

In den letzten Kriegstagen 1945 erheblich zerstört, wurden bis 1947 die wichtigsten Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. In der Kirche konnten nun wieder Gottesdienste gefeiert werden. Seit 1964, als eine neue Schuke-Orgel mit drei Manualen und Pedal eingeweiht werden konnte, entwickelte sich die Erlöserkirche zu einer bedeutenden kirchenmusikalischen Aufführungsstätte. Das Instrument verfügt über 37 Register, deren Klangcharakter dem barocken Ideal der „Orgelbewegung“ verpflichtet ist.

Weitere Informationen
Konzert: Klangvolle Brücken

Schnellere Asylgerichtsverfahren sollen Verwaltungsgerichte entlasten

Justizminister Dr. Benjamin Grimm hat im Kabinett über den „Pakt für schnelle Asylgerichtsverfahren“ berichtet. Ziel ist eine weitere Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren auch angesichts hoher Verfahrenseingänge im Bereich Asyl. Gemeinsam mit den Präsidenten des Oberverwaltungs- und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Joachim Buchheister und Jes Möller, stellte Grimm heute die Eckpunkte vor. Grimm: „Mit unserem Pakt für schnelle Asylgerichtsverfahren beschleunigen wir diese unter Wahrung rechtsstaatlicher Standards weiter. Wir verfolgen damit konsequent unseren Ansatz, in der Migrationspolitik Humanität und Ordnung zu vereinen.“

Die Verfahrenseingänge im Bereich Asyl verharren auf einem hohen Niveau von über 6.500 pro Jahr. Um die bereits erfolgreiche Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren zu forcieren, setzt die Landesregierung deshalb weitere Maßnahmen um.

Personelle Stärkung der Verwaltungsgerichte

Mit 13 neuen Richterinnen und Richtern werden die Verwaltungsgerichte gestärkt. Durch den Landeshaushalt wurde die Grundlage gelegt, die bisherige Stärkung der Verwaltungsgerichte fortzusetzen. Es können sieben neue Richterinnen und Richter auf Probe an den Verwaltungsgerichten Cottbus und Potsdam eingestellt werden. Mit dem „Pakt für schnelle Asylgerichtsverfahren“ werden zusätzlich dazu drei Richterinnen und Richter aus der Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet. Drei neue Einstellungen werden darüber hinaus durch eine Verlagerung von Einsparverpflichtungen an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ermöglicht.

Stärkung der Zusammenarbeit mit Berlin

Zur besseren Unterstützung der richterlichen Entscheidungsfindung soll gemeinsam mit dem Land Berlin eine länderübergreifende Asyldokumentationsstelle beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingerichtet werden. Damit wird die bisherige Brandenburger Dokumentationsstelle in Frankfurt (Oder) abgelöst und fachlich erweitert, was zugleich den Standort Frankfurt (Oder) und die Verwaltungsgerichte insgesamt entlastet.

Anpassung der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten

Um Belastungsunterschiede zwischen den Gerichten auszugleichen, werden Zuständigkeiten für Herkunftsstaaten neu geordnet und die Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichte gestärkt. Die Verwaltungsgerichte sind jeweils für Asylverfahren aus bestimmten Herkunftsstaaten zuständig. Da sich die Anzahl der jeweiligen Verfahren geändert hat, kommt es hier zu Anpassungen.

Zusätzlich zu dem jetzt von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket, sind weitere Verbesserungen im Rahmen des „Paktes für den Rechtsstaat“ von der Bundesregierung zugesagt worden.

Woidke zeichnet elf Frauen und Männer mit der Verdienstmedaille des Landes aus

Sie setzen sich ein für Ältere und Jüngere in Brandenburg, für Erkrankte und Menschen in Not, gegen Rassismus und für Geflüchtete, für lebendige Nachbarschaften und eine bunte Kulturlandschaft ein: Elf Frauen und Männer sind in der Potsdamer Staatskanzlei von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke mit der Verdienstmedaille des Landes Brandenburg ausgezeichnet worden.

Woidke: „Ihr Engagement ist so vielfältig wie das Leben in unserem Land. Kurz gesagt: Sie machen Brandenburg ein gewaltiges Stück besser. Sie sind es, die unsere Gesellschaft zusammenhalten und in jeder Lage deutlich machen, was unbezahlbar ist: Einstellung, Halt und Hoffnung. Dafür danke ich Ihnen von Herzen.“

Die Verdienstmedaille ist ergänzend zum Verdienstorden des Landes eine besondere, zusätzliche Form der Würdigung. Sie wurde im Jahr 2024 durch den Ministerpräsidenten gestiftet, um damit die Kultur der Anerkennung von besonderen Leistungen um das Land Brandenburg zu bereichern.

Über die Geehrten

Beate Bergmann engagiert sich seit 2009 in der Notfallseelsorge und im Kriseninterventionsteam des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Sie steht Einsatzkräften in den schwersten Momenten zur Seite. Mit großem Einfühlungsvermögen und fachlicher Stärke hilft sie, psychische Belastungen zu verarbeiten. Ihr Einsatz zeigt, wie wichtig seelische Unterstützung für die Einsatzkräfte ist. Beim Hochwassereinsatz in Ahrweiler (Rehinland-Pfalz) übernahm sie die Betreuung von 200 Einsatzkräften.

Christel Ewert engagiert sich seit über 20 Jahren ehrenamtlich im St. Josefs-Krankenhaus in Potsdam. Nach der Auflösung des Convents initiierte sie einen Bibliotheksservice für Patientinnen und Patienten. Seit 2006 ist sie als Patientensprecherin wöchentlich vor Ort, hat stets ein offenes Ohr und setzt sich für die Patienten ein. Sie regelt viele Anliegen selbstständig und kommt dazu aktiv auf die Mitarbeitenden zu. Darüber hinaus ist sie Mitglied der Ethikkommission. Obwohl sie bereits 85 Jahre ist, bringt sie sich mit vollem Einsatz ein und ist eine wichtige Stütze des Hauses.

Heinz Felker ist seit 1995 für die Arbeiterwohlfahrt (AWO) aktiv. Er hat entscheidend zum Wiederaufbau des AWO Landesverbandes Brandenburg beigetragen. Parallel dazu führte er den Kreisverband Brandenburg Süd (Oberspreewald-Lausitz) durch wirtschaftlich schwierige Zeiten und legte das Fundament für den heutigen Verband mit 2.800 Mitarbeitenden in mehr als 150 Einrichtungen. Nach seinem Ausscheiden aus dem Regionalverband übernahm er ab 2014 ehrenamtlich den Vorsitz, 2019 den Vorsitz des Vorstands und ist seit 2021 auch Landesvorsitzender. Zudem engagiert er sich in der Betreuung von Geflüchteten.

Ellen Fährmann hat sich über viele Jahre für Gesundheit und Pflege in der Uckermark engagiert und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen beigetragen. Sie hat eine Schlüsselfunktion für das Land Brandenburg bei der Vereinfachung und der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation eingenommen. Sie sorgte vor allem in der Corona-Pandemie dafür, dass die Pflege und Versorgung von Heimbewohnerinnen und -bewohnern selbst unter schwersten Bedingungen nie gefährdet war. Sie koordinierte die personelle Unterstützung von Einrichtungen, sorgte für ausreichend Tests und Schutzausrüstung und teilte ihre Erfahrungen in der AG „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die soziale Infrastruktur in Brandenburg“ mit anderen Landkreisen.

Sabine Horn hat als langjährige Leiterin des Familien- und Frauentreffs in Seelow in Märkisch-Oderland eine zentrale Anlaufstelle für Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen geschaffen. Unter ihrer Leitung entstanden generationsübergreifende Angebote, die praktische Hilfe und soziale Kontakte vermittelten. 2009 gründete sie die Initiative „Nothilfe im Oderbruch“. In diesem Rahmen besuchte sie persönlich bedürftige Menschen und versorgte sie mit Lebensmitteln, Kleidung und Dingen des täglichen Bedarfs. Bis heute ist die Initiative eine wichtige Stütze für Menschen in der Region. 2013 gründete sie die Seelower Tafel mit.

Dr. Paul-Peter Humpert hat als langjähriger Geschäftsführer und später geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages die Entwicklung der brandenburgischen Landkreise maßgeblich mitgeprägt. Als wichtiger Interessenvertreter gestaltete er Gesetzesvorhaben mit und sorgte für leistungsfähige Strukturen. Sein diplomatisches Geschick machte ihn zum wichtigen Ansprechpartner für Kommunen, Landesregierung und Landtag.

Dr. Michael Kohlstruck war ein wichtiger Wegbegleiter des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“. Seit 2002 ist er wissenschaftlicher Berater und Begleiter des Mobilen Beratungsteams Brandenburg. Seit der Neuausrichtung der Arbeitsgruppe „Prävention von politischem Extremismus“ in 2021/2022 ist er reguläres Mitglied des Landespräventionsrates Brandenburg.

Dr. Ursula Löbel hat sich fast 28 Jahre für die Potsdamer Stadtgesellschaft engagiert. Sie leitete viele Jahre den Bereich „Partizipation und Tolerantes Potsdam“ und sorgte mit ihrem Einsatz dafür, dass sich die Landeshauptstadt Potsdam in Bündnissen gegen Rechtsextremismus wie „Potsdam bekennt Farbe“, der „European Coalition of Cities against Racism“ sowie dem Netzwerk „StädteSichere Häfen“ engagierte oder mitgründete. Darüber hinaus ist sie Gründungsmitglied der Gruppe „Omas gegen Rechts“ in Potsdam und Werder/Havel.

Klaus Morgenstern ist seit Gründung des Behindertenverbandes in Eberswalde im Barnim vor 35 Jahren dessen Vorsitzender. Seitdem engagiert er sich für die Belange von Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Seine Arbeit reicht von persönlicher Beratung und Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen über die Organisation von Veranstaltungen bis zur aktiven Mitwirkung in kommunalen und landesweiten Gremien. Für die Teilnahme an Veranstaltungen organisierte er einen behindertengerechten Kleinbus. Zudem half er, die 1995 gegründete Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe in die Trägerschaft des Vereins zu überführen.

Carolin Schönwald ist langjährige Vorsitzende des Vereins KulTuS e.V. und Gründerin der Rückkehr- und Zuzugsinitiative hierzulande(n) in Müncheberg. Sie setzt sich für das Miteinander von Alteingesessenen und Zugezogenen ein. Für die ehrenamtliche Organisation der BürgerBühne wurde sie als Neulandgewinnerin des Landes Brandenburg ausgezeichnet. Seit 2020 leitet sie den Fachbereich Sozialwesen an einer Fachoberschule in Fürstenwalde und hat gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern eine dauerhafte Partnerschaft mit einem Pflegeheim gegen die Einsamkeit aufgebaut. Zudem ist sie Stadtverordnete in Buckow, Mitglied des Kreistages in Märkisch-Oderland und Gründungsmitglied des Vereins „Würdevoll Altern und Sterben“.

Dr. Miloš Stefanović hat als Geschäftsführer der Bürgschaftsbank des Landes Brandenburg und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg zahlreiche Investitionen und Innovationen ermöglicht, sodass allein im Jahr 2023 rund 4.500 Arbeitsplätze geschaffen werden konnten. Zudem war er mehrere Jahre Präsident des Wirtschaftsforums Brandenburg, hat den IHK-Fachausschuss für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge mitgegründet und eine Praktikumsbörse für Schülerinnen und Schüler ins Leben gerufen. Er hat den Brandenburger Sommerabend organisiert und ist Mitglied in der Hauptjury des Zukunftspreises.

Die Verdienstmedaille erhält auch Dieter Günzel, der aufgrund von Krankheit nicht teilnehmen konnte.

Kabinett beschließt Entwurf für geändertes Landesaufnahmegesetz

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen unter anderem die Voraussetzungen für die geplante neue Landesübergangseinrichtung in Frankfurt (Oder) im Stadtteil Markendorf geschaffen werden, deren Standort Innenminister René Wilke am 6. November besucht. Dem Landtag wird der Gesetzentwurf jetzt zur Debatte und Beschlussfassung weitergeleitet. Falls das Parlament der Gesetzesänderung wie geplant zustimmt, kann die erste Landesübergangseinrichtung im ersten Halbjahr des nächsten Jahres eröffnet werden.

Wilke: „Mit der Änderung des Landesaufnahmegesetzes erfolgt ein erster Schritt zur Umsetzung der Koalitionsvorhaben im Bereich Migration. Wir legen den Fokus auf die geordnete Verteilung von Geflüchteten: Nur Menschen mit sicherer Bleibeperspektive sollen in die Kommunen verteilt werden, Personen ohne gesicherte Bleibeperspektive werden zunächst in Übergangs- und Ausreiseeinrichtungen untergebracht. Diese Einrichtungen ermöglichen zentralisierte Verfahren und entlasten die Kommunen weiter. Das geänderte Landesaufnahmegesetz sorgt für Ordnung, Steuerung und Klarheit im Aufnahmesystem. Es trägt damit auch zum Bürokratieabbau bei, da vorher geteilte behördliche Zuständigkeiten sukzessive zentralisiert werden. Dafür danke ich insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentralen Ausländerbehörde. Diese Landesregierung hält Wort und sorgt für eine verantwortungsvolle und faire Migrationspolitik: Integration dort, wo möglich; Rückkehr dort, wo nötig.“

Landesübergangseinrichtung

Landesübergangseinrichtungen sind für Personen vorgesehen, die eine unklare Bleibeperspektive haben. Hierzu zählen insbesondere Geduldete, also Menschen, deren Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt ist, die aber auch nicht freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren. In den Landesübergangseinrichtungen soll diesen Personen ein strukturiertes Aufenthaltsumfeld geboten werden, das einerseits eine geordnete Ausreise ermöglicht, andererseits aber auch Wege eröffnet, eine Bleibeperspektive durch eigene Integrationsleistungen zu entwickeln. Dazu gehören beispielsweise Angebote zur Sprachförderung, Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen oder Unterstützung bei der Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung. Die konkreten Zuständigkeiten sowie die Aufnahmevoraussetzungen und die Zusammensetzung des unterzubringenden Personenkreises werden mit der anstehenden Änderung des Landesaufnahmegesetzes sowie der Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung geregelt. Die Landesübergangseinrichtung in Frankfurt (Oder) wird voraussichtlich eine Kapazität von rund 400 Plätzen haben und nach Umwidmung nicht mehr Teil der Erstaufnahmeeinrichtung sein.

Ausreiseeinrichtung

Der Gesetzentwurf sieht auch die Schaffung von Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Personen vor. Deren Eröffnung ist unmittelbar nach der Eröffnung der ersten Landesübergangseinrichtung vorgesehen. Als Standort für die erste Ausreiseeinrichtung ist Wünsdorf in der Stadt Zossen (Landkreis Teltow-Fläming) vorgesehen.

In Ausreiseeinrichtungen soll die freiwillige Rückkehr durch entsprechende Beratung und Betreuung gefördert werden. Daneben soll die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden. Die Zuweisung einer ausreisepflichtigen Person zur Ausreiseeinrichtung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage eines Verwaltungsakts, mit dem eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme nach Aufenthaltsgesetz angeordnet wird. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer vollziehbaren Ausreisepflicht. Im Rahmen einer einzelfallbezogenen Prognoseentscheidung ist dabei entweder festzustellen, dass die betroffene Person in absehbarer Zeit tatsächlich rückführbar ist, weil keine dauerhaften tatsächlichen oder rechtlichen Abschiebungshindernisse bestehen, oder dass eine freiwillige Ausreise mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Diese erste Ausreiseeinrichtung soll über nominal etwa 200 bis 250 Plätze verfügen. Es wird von einer durchschnittlichen Belegung mit ca. 120 bis 150 Ausreisepflichtigen ausgegangen. Gleichzeitig wird die Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtung, die Mitte des Jahres bereits um 360 Plätze reduziert worden ist, um weitere 500 Plätze verkleinert. Die Standort-Kapazität sinkt somit insgesamt um ca. 600 Plätze.

Die Verweildauer soll grundsätzlich drei Monate nicht überschreiten. Eine längere Unterbringung ist nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen. Insbesondere bei freiwilligen Ausreisen sind die Aufenthaltszeiten voraussichtlich aber deutlich kürzer.

Weitere geplante Änderungen

Im Landesaufnahmegesetz wird auch die maximal zulässige Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Diese Regelung betrifft jedoch nicht Familien mit Kindern. Für diese bleibt es weiterhin bei der Regelung, dass sie innerhalb von sechs Monaten je nach Bleibeperspektive in die Kommunen oder in andere Landeseinrichtungen verteilt werden. Damit wird eine frühzeitige Integration von Familien gefördert, während gleichzeitig den anderen Bewohnern eine verbesserte Planung und Stabilität ermöglicht wird.

Mit der Gesetzesänderung wird auch die Verteilung von Personalstellen für die Migrationssozialarbeit für anerkannt Schutzberechtigte (sogenannte MSA II) angepasst. Im Jahr 2026 werden die verfügbaren 174 Personalstellen an die Zahl der tatsächlich in den Kommunen lebenden Personen im Rechtskreis des SGB II angepasst. Zur Wahrung der Planbarkeit erhalten betroffene Kommunen zusätzlich Personalstellen, wenn die neue Zuweisung geringer ausfällt als nach dem bisherigen Schlüssel. Damit wird sichergestellt, dass keine Kommune schlechter gestellt wird, und gleichzeitig Vertrauen in die bereits getroffenen Regelungen gewahrt bleibt.