Steuervereinfachungen (Foto: yourschantz/pixabay.com)

Steuerliche Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe-Förderung verlängert

Um die wertvolle und unbürokratische Hilfe für Flüchtlinge durch Einzelpersonen, Initiativen, Organisationen und Unternehmen zu vereinfachen und die Helfer auch finanziell zu entlasten, hat das Bundesministerium der Finanzen in Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder schon im September 2015 rückwirkend zum 01. August 2015 steuerliche Fördermaßnahmen beschlossen: Dies sind insbesondere der vereinfachte Zuwendungsnachweis, der Verzicht auf die Nachweisführung über die Hilfebedürftigkeit der unterstützten Personen und der Verzicht auf die Besteuerungen von gespendetem Arbeitslohn.

Die obersten Finanzbehörden haben inzwischen vereinbart, den zeitlichen Anwendungsbereich auf alle Maßnahmen zu erweitern, die bis zum 31. Dezember 2018 durchgeführt werden.

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